Neben dem Kernstück einer Wasserkraftanlage, der Turbine, gehören noch folgende Komponenten zu einer kompletten Wasserkraftanlage:
Wasserfassung und Wehranlage | zur Wasserrückhaltung, z.T. um konstanten Wasserspiegel zu halten, Hochwasserabführung Werkstoffe: Beton, Mauerwerk, Stahl |
Rechen | Schutz der Wasserkraftanlage insbesondere der beweglichen Maschinen, Grobrechen (ca. 100-200 mm), Feinrechen (ca. 15-50 mm) |
Rechenreinigungsmaschine | Schutz vor starker Verschmutzung des Rechens aufgrund daraus resultierendem Wirkungsgradrückgang der Gesamtanlage |
Verrohrung (Klappen, Ventile) | Hangrohrleitungen oder Druckrohrleitungen Werkstoffe: Beton, Stahl, Kunststoff |
Schwungrad | Vergleichmäßigung der Drehbewegung, Verlangsamung des Drehzahlanstiegs bei Netzausfall und Asynchrongenerator (Entlastung der Turbine) |
Krananlage | |
Generator | |
Transformator | |
Schaltschrank | |
MSR-Technik | |
Maschinenhaus | |
Wasserrückleitung | |
Fischtreppe | |
Infrastruktur (Erschließung, Anbindung) |
Die rechtlichen Grundlagen zur Errichtung einer Wasserkraftanlage sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gegeben und in den jeweiligen Landeswassergesetzen umgesetzt und definiert. Die Bewilligungen sind in der Regel auf 30 Jahre befristet, ausgenommen unbefristete Altrechte nach preußischem Wasserrecht.