Wasserkraft - Wasserkraftanlagen

Neben dem Kernstück einer Wasserkraftanlage, der Turbine, gehören noch folgende Komponenten zu einer kompletten Wasserkraftanlage:

Wasserfassung und Wehranlage zur Wasserrückhaltung, z.T. um konstanten Wasserspiegel zu halten, Hochwasserabführung
Werkstoffe: Beton, Mauerwerk, Stahl
Rechen Schutz der Wasserkraftanlage insbesondere der beweglichen Maschinen, Grobrechen (ca. 100-200 mm), Feinrechen (ca. 15-50 mm)
Rechenreinigungsmaschine Schutz vor starker Verschmutzung des Rechens aufgrund daraus resultierendem Wirkungsgradrückgang der Gesamtanlage
Verrohrung (Klappen, Ventile) Hangrohrleitungen oder Druckrohrleitungen
Werkstoffe: Beton, Stahl, Kunststoff
Schwungrad Vergleichmäßigung der Drehbewegung, Verlangsamung des Drehzahlanstiegs bei Netzausfall und Asynchrongenerator (Entlastung der Turbine)
Krananlage  
Generator  
Transformator  
Schaltschrank  
MSR-Technik  
Maschinenhaus  
Wasserrückleitung  
Fischtreppe  
Infrastruktur (Erschließung, Anbindung)  

Die rechtlichen Grundlagen zur Errichtung einer Wasserkraftanlage sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gegeben und in den jeweiligen Landeswassergesetzen umgesetzt und definiert. Die Bewilligungen sind in der Regel auf 30 Jahre befristet, ausgenommen unbefristete Altrechte nach preußischem Wasserrecht.

Login

Literaturtip:
 
zu www.energiefachbuchhandel.de