Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.
Zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) hat die Bundesregierung zwei Gesetzentwürfe erarbeitet. Mit Änderungen in den BereichenWindenergie auf See und Stromnetze undWindenergie an Land und Solarenergie sollen die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Anlagen Erneuerbarer Energien erheblich beschleunigt werden. Insbesondere wird die Möglichkeit vorgesehen, sog. Beschleunigungsgebiete für Erneuerbare Energien auszuweisen, in denen Verfahren deutlich schneller durchgeführt werden können. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den vorgenannten Gesetzentwürfen zur Umsetzung der RED III in Deutschland und bewertet diese aus praktischer Sicht.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | UWP 03/2024 (August 2024) |
Seiten: | 10 |
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