Erdwärmegewinnung durch Weiternutzung stillgelegter Altrohrleitungen am Beispiel von Gasleitungen

Das Institut für Angewandte Bauforschung Weimar (IAB) führt seit dem Jahr 2003 eine Messreihe mit Erdtemperaturen durch, aus der hervorgeht, dass die Temperaturen in 1,7 m Tiefe unter einer Straßendecke über längere Zeit im Jahr, bis in den Herbst hinein, über 25 °C liegen. In Deutschland befinden sich im öffentlichen Bauraum ca. 900.000 km Trinkwasser- und Gasleitungen. Interne Auswertungen von Bestandsdaten deutscher Versorgungsunternehmen haben ergeben, dass durchschnittlich rund 16 Prozent der Leitungen mit relevantem Nutzungspotenzial in den Nennweitenklassen DN 80 bis DN 300 dauerhaft stillgelegt worden sind. Bei einer durchschnittlichen Energieleistung von 2,5 bis 5 kW pro 100 m Leitungswärmesonde entspräche dies einem Energiepotenzial von ca. 3.600 bis 7.200 MW.

Die Sonneneinstrahlung aus dem All auf die Erde erfolgt mit einer Leistung von 342 W/m². Zwar entstehen durch die Reflexion an der Atmosphäre und der Erdoberfläche sowie durch die Absorption der Atmosphäre Verluste, gleichwohl werden rund 170 W/m² durch die Erdoberfläche absorbiert.

Die stadttechnische Infrastruktur wird durch die Erhöhung der oberflächennahen Erdtemperaturen in erheblichem Maße kapazitiv, qualitativ wie auch quantitativ beeinflusst. Da zum Beispiel Asphalt eine geringe Reflexion aufweist, werden hohe Energiepotenziale in Form von Wärmeenergie in befestigte Oberflächen und die darunter liegenden Schichten eingetragen.

Vom Deutschen Wetterdienst werden fortlaufend agrarmeteorologische Grunddaten, wie z. B. die Bodentemperatur, zur Verfügung gestellt. Diese Daten verdeutlichen die vorhandene Gefahr für die in diesen Bereichen verlegten Medienträger: Gerade Wasserversorgungsleitungen mit geringem Durchsatz sowie Mittel- und Hochspannungstrassen sind durch die Erwärmung des Bodens auf Werte von über 25 °C besonders gefährdet.



Copyright: © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH
Quelle: Heft 11 - 2015 (November 2015)
Seiten: 4
Preis: € 4,00
Autor: Dipl.-Ing. Hartmut Solas
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren



Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.

Solarenergiegebiete und Beschleunigungsgebiete für Solarenergie
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Was bringt die Umsetzung der RED-III-Richtlinie durch die neuen §§ 249b und 249c BauGB?

Floating-Photovoltaikanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
FPV haben gegenüber Flächenphotovoltaik an Land insbesondere den Vorteil, dass Fragen betreffend Flächenknappheit und Nutzungskonkurrenzen bei ihrer Errichtung kein Thema sind. Die FPV sind durch den Kühleffekt des Wassers in der Lage, mehr Strom zu produzieren als vergleichbare Anlagen an Land.

Das Bundesverfassungsgericht und der Investitionsschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2023)
In its decision of 30 June 2020, the Federal Constitutional Court granted protection of legitimate expectations for frustrated investments in the approval procedure for the erection of wind turbines in the exclusive economic zone, but only with consideration of the affected parties and not on the basis of fundamental rights under Article 14 (1) of the Basic Law or Article 12 (1) of the Basic Law, but rather under Article 2 (1) of the Basic Law in conjunction with Article 20 (3) of the Basic Law. Article 20 (3) GG on the basis of the standards of retroactivity under the rule of law. In contrast to the overwhelming acceptance of the decision in the literature, the article criticises the rejection of the use of the fundamental right to property, but also the derivation of the said duty of consideration.

Planungs- und umweltrechtliche Probleme des Kohleausstiegs in Griechenland
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2023)
Die Elektrizitätsversorgung Griechenlands wurde- vor allem in den ländlichen Gebieten - unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg mit der Gründung des 'Öffentlichen Elektrizitätsunternehmens' (Δ.Ε.Η., Δημόσια ΕπιχείÏηση ΗλεκτÏισμοÏ, hier Public Power Corporation, PPC) per Gesetz im Jahre 1950 energisch vorgetrieben. Was die Produktion von Elektrizität anbetrifft, erhöhte sich im Laufe der Zeit die Bedeutung des Braunkohleabbaus in zwei Regionen, Westmazedonien (um die Städte Kozani, Florina und Ptolemaida) und Arkadien (Megalopolis), wo das erwähnte öffentliche Unternehmen vom griechischen Staat weite Konzessionen unentgeltlich erhielt. Vor allem in den 70er- und 80er-Jahren wurde in diesen beiden, zuvor landwirtschaftlich geprägten, Regionen eine Vielzahl von Kohlebergwerken und Kohlekraftwerken in Betrieb genommen; damit haben sich die örtliche Wirtschaft und Beschäftigung hin zum Kohlebergbau orientiert.