Die Software 'Geologik SF' wurde speziell für Geothermieanwendungen entwickelt und schließt die Lücke zwischen analytischen und numerischen Softwarepaketen. Der numerische Modell-Ansatz ermöglicht die Berechnung von konduktivem und konvektivem Wärmetransport. Neben der Dimensionierung von Sondenfeldern können laufzeitabhängige prognostische Darstellungen der Temperaturfelder und - mittels Monitor-Nodes - Grenzbetrachtungen erstellt werden.
Die Dimensionierung von Geothermieanlagen erfolgt anhand des Gebaudeenergiebedarfs (Heizen/Kuhlen) und den geophysikalischen Untergrundparametern (thermische Leitfahigkeit [W/(mK)]; volumetrische Warmekapazitat [MJ/(m3K)]). Ebenso kann der Grundwasserfluss eine entscheidende Grose der Warmebilanzierung sein. Weiter zu berucksichtigende Energiebilanzen sind der atmospharische Warmeaustausch und der geothermische Fluss, der vom Erdinneren zur Oberflache stromt. Die langjahrige Effizienz einer Geothermieanlage hangt von einer ausgewogenen Energiebilanz zwischen Gebaudelasten und Untergrund ab und muss fur jedes Bauvorhaben berechnet und betrachtet werden. Die Software SF schliest die Lucke zwischen einfachen analytischen Softwarelosungen (der Grundwassereinfluss kann bei diesen Programmen z. B. nicht berucksichtigt werden) und den vergleichsweise aufwendigeren FEM- und FDMSoftwarepaketen. Die Qualitat der Simulation hangt von der Qualitat der Eingangsparameter ab. In vielen Fallen ist die Aufschluss- und Datendichte eher sparlich. Insofern sollte uberlegt werden, ob die vorhandene Datendichte uberhaupt den Einsatz aufwendiger Mehrschicht und 3-D-Modelle sinnvoll erscheinen lasst und tatsachlich eine hohere Prazision der Temperaturprognosen liefern kann.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH |
Quelle: | Heft 01 - 2015 (Januar 2015) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 5,00 |
Autor: | Clemens Lehr |
Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Genehmigungs- und Beteiligungsfiktionen - ein effektives Instrument der Verfahrensbeschleunigung für Windenergieanlagen?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2025)
Zur Beschleunigung von Planungs- und Zulassungsverfahren setzt der Gesetzgeber verschiedentlich auch das Instrument einer Fiktion von nicht fristgerecht ergangenen Behördenentscheidungen ein. Dabei kann es sich z.B. um das Einvernehmen einer Gemeinde zu einer Baugenehmigung nach § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB, um Baugenehmigungen für zumeist kleinere Bauvorhaben nach den LBauO der Länder, um die Genehmigung einer Änderung von Windenergieanlagen nach § 16 bAbs. 9S. 1BImSchGimRahmeneinesRepowering oder auch um die Bestätigung eines Entsorgungsnachweises für gefährliche Abfälle nach § 5 Abs. 5 NachwV handeln.
Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.
Solarenergiegebiete und Beschleunigungsgebiete für Solarenergie
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Was bringt die Umsetzung der RED-III-Richtlinie durch die neuen §§ 249b
und 249c BauGB?
Floating-Photovoltaikanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
FPV haben gegenüber Flächenphotovoltaik an Land insbesondere den Vorteil, dass Fragen betreffend Flächenknappheit und Nutzungskonkurrenzen bei ihrer Errichtung kein Thema sind. Die FPV sind durch den Kühleffekt des Wassers in der Lage, mehr Strom zu produzieren als vergleichbare Anlagen an Land.
Das Bundesverfassungsgericht und der Investitionsschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2023)
In its decision of 30 June 2020, the Federal Constitutional Court granted protection of legitimate expectations for frustrated investments in the approval procedure for the erection of wind turbines in the exclusive economic zone, but only with consideration of the affected parties and not on the basis of fundamental rights under Article 14 (1) of the Basic Law or Article 12 (1) of the Basic Law, but rather under Article 2 (1) of the Basic Law in conjunction with Article 20 (3) of the Basic Law. Article 20 (3) GG on the basis of the standards of retroactivity under the rule of law. In contrast to the overwhelming acceptance of the decision in the literature, the article criticises the rejection of the use of the fundamental right to property, but also the derivation of the said duty of consideration.