DBFZ-Hintergrundpapier: Auswirkungen der gegenwärtig diskutierten Novellierungsvorschläge für das EEG-2014

Im politischen Diskurs wurden in den letzten Monaten mit Blick auf die geplante Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) deutliche Einschnitte für die Bioenergie angekündigt. Im aktuell vorliegenden Entwurf für die Novellierung sind zentrale Punkte für den Bioenergiesektor die Streichung der Rohstoffvergütungen, die Mengenbegrenzung des jährlichen Ausbaus, sowie deutliche Veränderungen im Hinblick auf eine Flexibilisierung des Anlagenbestandes. Einzig die bisher begrenzt effektiven Vergütungen für spezielle Anlagen zur Behandlung von Rest- und Abfallstoffen sollen beibehalten werden.

Das EEG hat seit dem Jahr 2000 erfolgreich den Ausbau und die Nutzung der Erneuerbaren Energien unterstützt. Der Bestand Bioenergieanlagen in Deutschland umfasste Ende 2013 ca. 9.800 Anlagen mit einer installierten Gesamtleistung von rd. 5.480 MWel. Gemessen an der Endenergiebereitstellung aus Erneuerbaren Energien in Deutschland nimmt die Biomasse mit einem Anteil von rund 65 % eine bedeutende Rolle ein. Rund 1/3 der Strombereitstellung aus Erneuerbaren Energien wird derzeit aus Biomasse bereitgestellt. Die Stromerzeugung erfolgt dabei überwiegend in Form der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), sodass neben Strom auch erneuerbare Wärme bereitgestellt wird.

Nach einem Boom in den Jahren 2009 bis 2011 wurde der Zubau durch die Neustrukturierung und Vergütungsabsenkungen des EEG-2012 deutlich gedrosselt. Außerdem wurden mit dem EEG-2012 durch die Einführung der Markt- und Flexibilitätsprämie wichtige Weichen für die zukünftigen Anforderungen an die Bioenergie gestellt. Der dadurch erreichte, gegenüber den Vorjahren deutlich reduzierte, Zubau an Bioenergieanlagen liegt in einem Bereich, der ein maßvolles, nachhaltiges und notwendiges Wachstum zulässt - und notwendig ist.

Mit der geplanten Novellierung im Sommer 2014 läuft die Politik Gefahr, diesen moderaten Ausbau der Stromerzeugung aus Biomasse weitgehend zu beenden. Für die in den letzten Jahren so erfolgreich etablierten Technologielinien besteht das Risiko eines kompletten Ausbau- und damit auch Entwicklungsstopps. Für den bereits existierenden umfangreichen Anlagenbestand zeigt der aktuelle Entwurf keine Perspektive auf und setzt die bisher geleistete Entwicklung aufs Spiel. Auf diesen Sachverhalt wurde bereits von 65 Forschungsnehmern des Förderprogrammes Energetische Biomassenutzung des BMUB hingewiesen.

Das vorliegende Hintergrundpapier spricht die Schwachpunkte der geplanten Novellierung an, skizziert deren Auswirkungen und gibt Empfehlungen zur Anpassung der gegenwärtig vorliegenden Vorschläge.



Copyright: © Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät Universität Rostock
Quelle: 8. Rostocker Bioenergieforum (Juni 2014)
Seiten: 13
Preis: € 6,50
Autor: Prof. Dr. Ing. Daniela Thrän
Alexander Krautz
M.Sc. Mattes Scheftelowitz
Dr. Jürgen Lenz
Dipl.-Umweltwiss. Jaqueline Daniel-Gromke
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren



Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Floating-Photovoltaikanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
FPV haben gegenüber Flächenphotovoltaik an Land insbesondere den Vorteil, dass Fragen betreffend Flächenknappheit und Nutzungskonkurrenzen bei ihrer Errichtung kein Thema sind. Die FPV sind durch den Kühleffekt des Wassers in der Lage, mehr Strom zu produzieren als vergleichbare Anlagen an Land.

Rechtliche Rahmenbedingungen des EEG 2017 für Abfallvergärungsanlagen
© Wasteconsult International (5/2017)
Am 01. Januar 2017 ist das EEG 2017 in Kraft getreten. Der Mechanismus zur Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien ist damit erstmals seit in Kraft treten des EEGs im Jahr 2000 von einem System der Festvergütung auf ein Ausschreibungssystem umgestellt. Die neuen Anforderungen stellen sowohl Anlagenbetreiber als auch an der Umsetzung beteiligte Behörden vor völlig neue Herausforderungen.

Ausschreibungen im EEG 2017 - Konsequenzen und Perspektiven für die Holzenergie
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (5/2017)
Mit dem EEG 2017 werden Ausschreibungen für Biomasse-Bestands- und Neuanlagen eingeführt. Die Ausschreibungsmengen eröffnen der Bio- und Holzenergie die Perspektive, den Bestand zu erhalten und zu modernisieren - allerdings mit Abstrichen, denn Altholz-Anlagen sind von der EEG-Förderung ausgeschlossen. Ab 2023 werden zum Bestandserhalt des Biomasseanlagenparks erheblich größere Ausschreibungsvolumen benötigt. Um die hierfür für notwendige Akzeptanz zu schaffen, bedarf es einer intensiven Vorarbeit auf politischer und gesellschaftlicher Ebene.

Umfrage bei Betreibern von Wasserkraftanlagen zur Evaluierung des EEG 2014
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (1/2017)
Die Wasserkraft gilt als wichtige erneuerbare Energiequelle. In den letzten Jahren wurden daher zahlreiche Wasserkraftanlagen durch die Erneuerbare-Energien-Gesetze (EEG) gefördert. In regelmäßigen Abständen wird die Wirksamkeit des jeweils gültigen EEG auf den Ausbau der Wasserkraftnutzung im Rahmen eines Erfahrungsberichtes gemäß § 97 EEG 2014 untersucht.

EEG 2017 - Auswirkungen auf die energetische Verwertung von Bioabfällen
© Universität Stuttgart - ISWA (9/2016)
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende. Sie soll unsere Stromversorgung klima- und umweltverträglicher und uns unabhängiger von knapper werdenden fossilen Brennstoffen machen. Gleichzeitig soll sie bezahlbar und verlässlich bleiben. Dazu wurde ein erfolgreiches Instrument zur Förderung des Ökostroms konzipiert: das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das im Jahr 2000 in Kraft getreten ist.

Login

Literaturtip:
 
zu www.energiefachbuchhandel.de