Die Reform des 'Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG 2014' ist in Deutschland seit dem 1. August geltendes Recht. Im Bereich der Biomasse hat dies zu erheblichen Veränderungen geführt. Während die Förderung der Vergärung von Rest- und Abfallstoffen weitgehend unangetastet geblieben ist, sind bei den nachwachsenden Rohstoffen deutliche Einschnitte zu verzeichnen.
Das  Gesetz  für  den  Ausbau  erneuerbarer Energien EEG 2014 ist in der Ausgabe des Bundesgesetzblattes     vom    24.07.2014 (BGBl. I 2014 S. 1066) verkündet worden. Das novellierte EEG 2014 ist damit erwartungsgemäß zum 01.08.2014 in Kraft getreten.
Bioabfall-Vergärungsanlagen
Als  einer  der  wenigen  Bereiche  des  'alten' EEG  2012  wurden  die  Bestimmungen  des dortigen  §  27  a  zur  Vergütung  von  Strom aus  der  Vergärung  bestimmter  Bioabfälle komplett  in  das  neue EEG  2014 übernommen und finden sich jetzt im § 45 EEG. 
Voraussetzung  für  die  Vergütung  ist  vor allem, dass 
| Copyright: | © Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. | 
| Quelle: | Ausgabe 08/09 (August 2014) | 
| Seiten: | 3 | 
| Preis: | € 5,00 | 
| Autor: | Dr. Bertram Kehres | 
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