Reform des EEG

Die Reform des 'Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG 2014' ist in Deutschland seit dem 1. August geltendes Recht. Im Bereich der Biomasse hat dies zu erheblichen Veränderungen geführt. Während die Förderung der Vergärung von Rest- und Abfallstoffen weitgehend unangetastet geblieben ist, sind bei den nachwachsenden Rohstoffen deutliche Einschnitte zu verzeichnen.

Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien EEG 2014 ist in der Ausgabe des Bundesgesetzblattes vom 24.07.2014 (BGBl. I 2014 S. 1066) verkündet worden. Das novellierte EEG 2014 ist damit erwartungsgemäß zum 01.08.2014 in Kraft getreten.

Bioabfall-Vergärungsanlagen
Als einer der wenigen Bereiche des 'alten' EEG 2012 wurden die Bestimmungen des dortigen § 27 a zur Vergütung von Strom aus der Vergärung bestimmter Bioabfälle komplett in das neue EEG 2014 übernommen und finden sich jetzt im § 45 EEG.
Voraussetzung für die Vergütung ist vor allem, dass

Die Direktvermarktung des Stroms wird mit einer kurzen gestaffelten Übergangsfrist für Neuanlagen größer 100 kWel Leistung (§ 37 EEG) zum Regelfall.
Vergütungssätze: Die Vergütungssätze (Nettoangaben) wurden gegenüber dem EEG 2012 nicht geändert. Sie betragen wegen der bisherigen Degression (und der Einpreisung der bisherigen Managementprämie) für das 3. Quartal 2014



Copyright: © Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
Quelle: Ausgabe 08/09 (August 2014)
Seiten: 3
Preis: € 5,00
Autor: Dr. Bertram Kehres
 
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