Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist eine hocheffiziente Energieumwandlungstechnologie, die seit über 100 Jahren genutzt wird. Ob und welche KWK-Anlage unter welchen Bedingungen wirtschaftlich eingesetzt werden kann und welche staatlichen Förderungen durch verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen zur Verfügung stehen, beschreibt dieser Fachbeitrag. Gesetzliches Ziel des Kraft-Wärme-
Kopplungsgesetzes (KWKG 2012) ist die Erreichung von 25 Prozent KWK-Stromerzeugungsanteil.
KWK ist die gleichzeitige Erzeugung und Nutzung von Strom und Nutzwärme in einer Anlage. Hierbei kann es sich um Verbrennungsmotoranlagen, Gasturbinen oder Heizkessel mit Dampfturbinen, Stirlingmotoren oder Brennstoffzellen handeln. Als Brennstoffe sind einsetzbar Erdgas, Biomethan, Heizöl, Kohle, Flüssiggas, Biogas, Holzpellets, Holz, Biomasse usw. Wegen der gleichzeitigen Nutzung des erzeugten Stroms und der anfallenden Wärme haben KWK-Anlagen eine sehr hohe Energieeffizienz. Wegen des sparsamen Einsatzes von Primärenergie und der damit erheblich geringeren Emissionen gegenüber der getrennten Erzeugung haben sie auch eine wesentlich höhere Klimaeffizienz (Abb. 1). Der Nutzungsgrad von KWK-Anlagen liegt bei mehr als 80 Prozent, weil die Abwärme bei der Stromerzeugung direkt für die Erzeugung etwa von technologischer Wärme, Heizungswärme und Warmwasser verwendet werden kann. Das spart nicht nur Kosten, sondern hilft auch, effizient Kohlenstoffdioxid einzusparen. Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland etwa 11,3 Mrd. kWh Strom aus KWK-Anlagen hergestellt, was in etwa 15 Prozent des Stromverbrauchs entspricht.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH |
Quelle: | Heft 07/08 - 2013 (Juli 2013) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 4,00 |
Autor: | Wulf Binde |
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