Optimierung der Fließfähigkeit von Fermenterinhalten in Biogasanlagen durch Enzymeinsatz

Im täglichen Betrieb von Biogasanlagen zeigt sich häufig eine zunehmend schlechtere Fließfähigkeit der Fermenterinhalte. Diese kann auf unterschiedliche Ursachen zurückgeführt werden. So führt der im EEG 2004 vergebene Innovationsbonus für die so genannte 'Trockenfermentation' dazu, dass ein Teil der Biogasanlagen ohne eine Zugabe von Flüssigkeiten (Gülle oder Wasser) auskommen muss. Wissenschaftler, die das Biogasmessprogramm durchgeführt haben, zeigen darin, dass bei Inputstoffen mit hohen Faser- sowie Pektin-Anteilen (Gras, GPS, Stroh) der TM-Gehalt im Fermenter ansteigt und damit verbunden die Fließfähigkeit sinkt.
Ziel des Beitrags ist es, den Hintergründen dieser Störungen auf den Grund zu gehen und Lösungen zur Verbesserung der Fließfähigkeit aus dem Hause Schaumann Bioenergy GmbH darzustellen. Schwerpunkte sind hierbei die Darstellungen der Erfolge beim Einsatz des Enzym-Produktes im Labor-, Technikums- sowie Praxismaßstab.

Aus den Erfahrungen mehrerer Jahre beim Betrieb von Biogasanlagen zeigt sich, dass die Rühr- und Pumptechnik häufig zu Problemen im Anlagenbetrieb führt. In der Regel liegt es daran, dass die Technik nicht an die Anforderungen des Anlagenbetriebs angepasst bzw. ausgelegt ist. Dies führte dazu, dass der Forschungsbereich (ISF GmbH) der Schaumann Bioenergy GmbH die Formulierung des Produktes BC.ZYM M+ dahingehend neu gestaltet hat, dass insbesondere die für die verschlechterte Fließfähigkeit verantwortlichen Substanzen gezielt abgebaut werden. Versuche vom Labor- über Technikums- bis hin zum Praxis-Maßstab zeigen die Wirksamkeit des Enzymproduktes auf.
Die mittlerweile gesammelten Erfahrungen im Praxiseinsatz von BC.ZYM M+ machen deutlich, dass die Anlagen durch den Einsatz der Enzyme wieder besser durchmischt werden können, Überläufe wieder funktionieren, Sink- und Schwimmschichten sowie Tot-Zonen verhindert werden, Energie für Pumpen- und Rührstrom gespart und in letzter Konsequenz die Wirtschaftlichkeit der Anlage in der Summe erhöht wird.



Copyright: © Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät Universität Rostock
Quelle: 6. Rostocker Bioenergieforum (Juni 2012)
Seiten: 10
Preis: € 0,00
Autor: Dr.-Ing. Thomas Fritz
Dipl.-Ing. Dirk Banemann
Dr.-Ing. Harald Lindorfer
Kay Rostalski
Dipl.-Ing. Claudia Demmig
 
 Artikel nach Login kostenfrei anzeigen
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren



Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.

Solarenergiegebiete und Beschleunigungsgebiete für Solarenergie
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Was bringt die Umsetzung der RED-III-Richtlinie durch die neuen §§ 249b und 249c BauGB?

Floating-Photovoltaikanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
FPV haben gegenüber Flächenphotovoltaik an Land insbesondere den Vorteil, dass Fragen betreffend Flächenknappheit und Nutzungskonkurrenzen bei ihrer Errichtung kein Thema sind. Die FPV sind durch den Kühleffekt des Wassers in der Lage, mehr Strom zu produzieren als vergleichbare Anlagen an Land.

Das Bundesverfassungsgericht und der Investitionsschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2023)
In its decision of 30 June 2020, the Federal Constitutional Court granted protection of legitimate expectations for frustrated investments in the approval procedure for the erection of wind turbines in the exclusive economic zone, but only with consideration of the affected parties and not on the basis of fundamental rights under Article 14 (1) of the Basic Law or Article 12 (1) of the Basic Law, but rather under Article 2 (1) of the Basic Law in conjunction with Article 20 (3) of the Basic Law. Article 20 (3) GG on the basis of the standards of retroactivity under the rule of law. In contrast to the overwhelming acceptance of the decision in the literature, the article criticises the rejection of the use of the fundamental right to property, but also the derivation of the said duty of consideration.

Planungs- und umweltrechtliche Probleme des Kohleausstiegs in Griechenland
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2023)
Die Elektrizitätsversorgung Griechenlands wurde- vor allem in den ländlichen Gebieten - unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg mit der Gründung des 'Öffentlichen Elektrizitätsunternehmens' (Δ.Ε.Η., Δημόσια ΕπιχείÏηση ΗλεκτÏισμοÏ, hier Public Power Corporation, PPC) per Gesetz im Jahre 1950 energisch vorgetrieben. Was die Produktion von Elektrizität anbetrifft, erhöhte sich im Laufe der Zeit die Bedeutung des Braunkohleabbaus in zwei Regionen, Westmazedonien (um die Städte Kozani, Florina und Ptolemaida) und Arkadien (Megalopolis), wo das erwähnte öffentliche Unternehmen vom griechischen Staat weite Konzessionen unentgeltlich erhielt. Vor allem in den 70er- und 80er-Jahren wurde in diesen beiden, zuvor landwirtschaftlich geprägten, Regionen eine Vielzahl von Kohlebergwerken und Kohlekraftwerken in Betrieb genommen; damit haben sich die örtliche Wirtschaft und Beschäftigung hin zum Kohlebergbau orientiert.