Elektrische Energie stellt eine universell einsetzbare und sehr hochwertige Sekundärenergie dar, die bestens steuerbar und auf die augenblickliche Nutzung mit hohem Wirkungsgrad anpassbar ist, auch mit Wirkungsgraden von über 95% in mechanische Energie umgeformt werden kann, und deren Bereitstellung aus erneuerbaren Quellen selbst in kleinem Maßstab effizient realisiert wird (Photovoltaik). Nachteilig sind die mit elektrischer Energie verbundenen hohen Kosten und die sehr begrenzte direkte Speicherfähigkeit elektrischer Energie, beispielsweise in elektrochemischen Batterien. Elektrische Antriebe für Fahrzeuge sind seit mehr als 100 Jahren erfolgreich im Einsatz, wobei die elektrische Energie dem Fahrzeug kontinuierlich zugeführt wird (Oberleitung, Stromabnehmer). Die Speicherung elektrischer Energie auf einem Fahrzeug zur weiteren Nutzung als Antriebsenergie ist mit hoher Masse und hohen Kosten verbunden. Mittels Batterien auf Lithium-Ionen-Basis können Reichweiten von mehr als 100 km in PWK-üblichen Fahrzeugen erreicht werden.
Lithium-Ionen-Zellen bilden die Basis für dem Stand der Technik entsprechende Traktionsbatterien für Elektrofahrzeuge, die sich in Bezug auf Fahrverhalten und Komfort an Standard-PKWs anlehnen, wegen der elektrochemischen Energiespeicherung in der Batterie jedoch eine wesentlich niedrigere Reichweite aufweisen. Die Traktionsbatterien sind im Fahreinsatz bezüglich Temperatur, Spitzenleistung und Entladungstiefe hoch beansprucht, sodass nach einigen Tausend Zyklen das Ende der Nutzungsdauer wegen reduzierter Kapazität erreicht ist. Auch im Falle des Defektes einer einzigen Zelle der Batterie wird eine reparierte Batterie aus Sicherheitsgründen nicht mehr im Fahrzeug weiter verwendet werden. 'Re-Use" zielt auf eine stationäre Nutzung zur Bereitstellung der elektrischen Ausfallenergie erneuerbarer Energieträger (Photovoltaik, Wind). Vor diesem neuen Einsatz werden die Zellen einer eingehenden Untersuchung in Bezug auf Kapazität und Temperaturverhalten unterzogen. Experimentelle Ergebnisse der Untersuchung von Zellen, die in voller Absicht extremer Fehlnutzung unterworfen wurden, weisen die Robustheit neuartiger Zellen und damit deren Weiterverwendungsfähigkeit nach. Aus den verwendeten Methoden und Messschaltungen im Labor werden Schlüsse auf Gerätekonzepte für industriellen Einsatz gezogen.
Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben |
Quelle: | Depotech 2012 (November 2012) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 2,00 |
Autor: | O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Helmut Weiss Ing. DI Dr. Astrid Arnberger |
Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.
Solarenergiegebiete und Beschleunigungsgebiete für Solarenergie
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Was bringt die Umsetzung der RED-III-Richtlinie durch die neuen §§ 249b
und 249c BauGB?
Floating-Photovoltaikanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
FPV haben gegenüber Flächenphotovoltaik an Land insbesondere den Vorteil, dass Fragen betreffend Flächenknappheit und Nutzungskonkurrenzen bei ihrer Errichtung kein Thema sind. Die FPV sind durch den Kühleffekt des Wassers in der Lage, mehr Strom zu produzieren als vergleichbare Anlagen an Land.
Das Bundesverfassungsgericht und der Investitionsschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2023)
In its decision of 30 June 2020, the Federal Constitutional Court granted protection of legitimate expectations for frustrated investments in the approval procedure for the erection of wind turbines in the exclusive economic zone, but only with consideration of the affected parties and not on the basis of fundamental rights under Article 14 (1) of the Basic Law or Article 12 (1) of the Basic Law, but rather under Article 2 (1) of the Basic Law in conjunction with Article 20 (3) of the Basic Law. Article 20 (3) GG on the basis of the standards of retroactivity under the rule of law. In contrast to the overwhelming acceptance of the decision in the literature, the article criticises the rejection of the use of the fundamental right to property, but also the derivation of the said duty of consideration.
Planungs- und umweltrechtliche Probleme des Kohleausstiegs in Griechenland
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2023)
Die Elektrizitätsversorgung Griechenlands wurde- vor allem in den ländlichen Gebieten - unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg mit der Gründung des 'Öffentlichen Elektrizitätsunternehmens' (Δ.Ε.Η., Δημόσια ΕπιχείÏηση ΗλεκτÏισμοÏ, hier Public Power Corporation, PPC) per Gesetz im Jahre 1950 energisch vorgetrieben. Was die Produktion von Elektrizität anbetrifft, erhöhte sich im Laufe der Zeit die Bedeutung des Braunkohleabbaus in zwei Regionen, Westmazedonien (um die Städte Kozani, Florina und Ptolemaida) und Arkadien (Megalopolis), wo das erwähnte öffentliche Unternehmen vom griechischen Staat weite Konzessionen unentgeltlich erhielt. Vor allem in den 70er- und 80er-Jahren wurde in diesen beiden, zuvor landwirtschaftlich geprägten, Regionen eine Vielzahl von Kohlebergwerken und Kohlekraftwerken in Betrieb genommen; damit haben sich die örtliche Wirtschaft und Beschäftigung hin zum Kohlebergbau orientiert.