Die Steffturbine - eine auf einem Umlaufband beruhende Kleinwasserkraftanlage

Mit der Steffturbine wird in diesem Artikel eine technische Weiterentwicklung des Prinzips des oberschlächtigen Wasserrads vorgestellt. Mit hohem Wirkungsgrad ist sie geländeanpassungsfähig, wesentlich raumsparender und ohne große Infrastrukturanpassungen einfach einzubauen. Damit ist sie die einzige Turbine, welche in sehr kompakter Bauweise im Betrieb bei variablen Fallhöhen und veränderlichen Wasserständen direkt angepasst werden kann.

In der industriellen Produktion von so verschiedenen Produkten wie von Kraftfahrzeugen bis hin zu Zeitungen werden Förderbänder eingesetzt, die das unfertige Produkt von einer Bearbeitungsstation zur nächsten transportieren. Moderne Förderbänder sind dabei extrem belastbar und besitzen einen sehr geringen Reibungswiderstand.
Die Walter Reist Holding AG, Schweiz, ist seit über 50 Jahren in der Entwicklung und Produktion von Förder- und Verarbeitungssystemen für die Zeitungs- und Zeitschriftenproduktion tätig. In diesem Umfeld wurde eine patentierte Förderkettentechnologie entwickelt, die sich durch Langlebigkeit, extreme Belastbarkeit und einen sehr geringen Reibungswiderstand auszeichnet. Die Förderkette arbeitet zudem schmiermittelfrei, so dass der Einsatz in der Wasserwirtschaft nicht mit Verunreinigungen des Nutzwassers einher geht.
Die Steffturbine (Eigenname) besteht nun aus einer solchen, mit profilierten Schaufeln bestückten Förderkette, die um zwei Räder läuft, die so angeordnet werden, dass das Triebwasser die Förderkette auf einer schiefen Ebene antreibt. 
Von der Wirkungsweise arbeitet die Steffturbine wie ein oberschlächtiges Wasserrad, da es wesentlich durch die potenzielle Energie des fallenden Wassers und nicht durch die kinetische Energie wie bei einem unterschlächtigen Wasserrad angetrieben wird.
Da es aber nicht nur ein, sondern zwei Räder benötigt, wurde der allgemeinere Begriff Turbine dem des Wasserrades vorgezogen.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasserwirtschaft 10 / 2011 (Oktober 2011)
Seiten: 4
Preis: € 10,90
Autor: Prof. Dr.-Ing. habil. Andreas Malcherek
Dr.-Ing. Helmut Kulisch
Dipl.-Ing. Christian Maerker
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren



Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.

Solarenergiegebiete und Beschleunigungsgebiete für Solarenergie
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Was bringt die Umsetzung der RED-III-Richtlinie durch die neuen §§ 249b und 249c BauGB?

Floating-Photovoltaikanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
FPV haben gegenüber Flächenphotovoltaik an Land insbesondere den Vorteil, dass Fragen betreffend Flächenknappheit und Nutzungskonkurrenzen bei ihrer Errichtung kein Thema sind. Die FPV sind durch den Kühleffekt des Wassers in der Lage, mehr Strom zu produzieren als vergleichbare Anlagen an Land.

Das Bundesverfassungsgericht und der Investitionsschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2023)
In its decision of 30 June 2020, the Federal Constitutional Court granted protection of legitimate expectations for frustrated investments in the approval procedure for the erection of wind turbines in the exclusive economic zone, but only with consideration of the affected parties and not on the basis of fundamental rights under Article 14 (1) of the Basic Law or Article 12 (1) of the Basic Law, but rather under Article 2 (1) of the Basic Law in conjunction with Article 20 (3) of the Basic Law. Article 20 (3) GG on the basis of the standards of retroactivity under the rule of law. In contrast to the overwhelming acceptance of the decision in the literature, the article criticises the rejection of the use of the fundamental right to property, but also the derivation of the said duty of consideration.

Planungs- und umweltrechtliche Probleme des Kohleausstiegs in Griechenland
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2023)
Die Elektrizitätsversorgung Griechenlands wurde- vor allem in den ländlichen Gebieten - unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg mit der Gründung des 'Öffentlichen Elektrizitätsunternehmens' (Δ.Ε.Η., Δημόσια ΕπιχείÏηση ΗλεκτÏισμοÏ, hier Public Power Corporation, PPC) per Gesetz im Jahre 1950 energisch vorgetrieben. Was die Produktion von Elektrizität anbetrifft, erhöhte sich im Laufe der Zeit die Bedeutung des Braunkohleabbaus in zwei Regionen, Westmazedonien (um die Städte Kozani, Florina und Ptolemaida) und Arkadien (Megalopolis), wo das erwähnte öffentliche Unternehmen vom griechischen Staat weite Konzessionen unentgeltlich erhielt. Vor allem in den 70er- und 80er-Jahren wurde in diesen beiden, zuvor landwirtschaftlich geprägten, Regionen eine Vielzahl von Kohlebergwerken und Kohlekraftwerken in Betrieb genommen; damit haben sich die örtliche Wirtschaft und Beschäftigung hin zum Kohlebergbau orientiert.