Ziel des Projektes ist die Verbreitung der Nutzung von Biogas als Treibstoff im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und damit einhergehend die Reduzierung von fossilen Umweltemissionen.
Die Vorteile des Betriebes von Fahrzeugen mit Biogas sind gegenüber Benzin- oder Dieselfahrzeugen geringere Schadstoffemissionen und eine positivere Treibhausbilanz. Ein mit 100 % Bioerdgas betriebenes Fahrzeug spart gegenüber einem herkömmlichen Benzinfahrzeug ca. 65 % an CO2-Emissionen ein. Der Ausstoß von Schwefeldioxid-, Ruß- und anderen Partikelemissionen wird nahezu vollständig vermieden. Ein zusätzlicher positiver Effekt ist die Verminderung der Motorgeräusche. Dabei soll zunächst das Potenzial der Nutzung von Biogas im öffentlichen Transportwesen bekannt gemacht werden sowie Produkte und Systeme für klimaneutrale Lösungen zusammengetragen und entwickelt werden. Es sollen kostengünstige Lösungen zur Biogasproduktion, zur Biogasaufbereitung, zum Biogasvertrieb und dem Einsatz in Bussen aufgezeigt werden. Es soll ermittelt werden, unter welchen Prämissen ein wirtschaftlicher Einsatz von Biogasbussen möglich ist. Die EU fördert die Umstellung des ÖPNV innerhalb des Ostseeraumes auf umweltfreundliche Kraftstoffe. Hintergrund ist u.a. die EU-Richtlinie Erneuerbarer Energien vom 23.04.2009. Ziel ist das Erreichen eines Anteils von 20 % des Endenergieverbrauches aus erneuerbaren Energien sowie eines Mindestanteils von 10 % erneuerbarer Energien im Verkehrssektor bis zum Jahr 2020 innerhalb der gesamten EU. Ziele sind die Senkung von Treibhausgasen innerhalb der EU und das Senken der Abhängigkeit von Energieimporten. Vorteile sind die Nutzung lokaler Energiequellen, kürzere Transportwege und eine lokale Energieversorgungssicherheit.
Copyright: | © Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät Universität Rostock |
Quelle: | 4. Rostocker Bioenergieforum (Oktober 2010) |
Seiten: | 10 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Petra Seidenberg Detlef Riesel |
Artikel nach Login kostenfrei anzeigen | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.
Solarenergiegebiete und Beschleunigungsgebiete für Solarenergie
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Was bringt die Umsetzung der RED-III-Richtlinie durch die neuen §§ 249b
und 249c BauGB?
Floating-Photovoltaikanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
FPV haben gegenüber Flächenphotovoltaik an Land insbesondere den Vorteil, dass Fragen betreffend Flächenknappheit und Nutzungskonkurrenzen bei ihrer Errichtung kein Thema sind. Die FPV sind durch den Kühleffekt des Wassers in der Lage, mehr Strom zu produzieren als vergleichbare Anlagen an Land.
Das Bundesverfassungsgericht und der Investitionsschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2023)
In its decision of 30 June 2020, the Federal Constitutional Court granted protection of legitimate expectations for frustrated investments in the approval procedure for the erection of wind turbines in the exclusive economic zone, but only with consideration of the affected parties and not on the basis of fundamental rights under Article 14 (1) of the Basic Law or Article 12 (1) of the Basic Law, but rather under Article 2 (1) of the Basic Law in conjunction with Article 20 (3) of the Basic Law. Article 20 (3) GG on the basis of the standards of retroactivity under the rule of law. In contrast to the overwhelming acceptance of the decision in the literature, the article criticises the rejection of the use of the fundamental right to property, but also the derivation of the said duty of consideration.
Planungs- und umweltrechtliche Probleme des Kohleausstiegs in Griechenland
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2023)
Die Elektrizitätsversorgung Griechenlands wurde- vor allem in den ländlichen Gebieten - unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg mit der Gründung des 'Öffentlichen Elektrizitätsunternehmens' (Δ.Ε.Η., Δημόσια ΕπιχείÏηση ΗλεκτÏισμοÏ, hier Public Power Corporation, PPC) per Gesetz im Jahre 1950 energisch vorgetrieben. Was die Produktion von Elektrizität anbetrifft, erhöhte sich im Laufe der Zeit die Bedeutung des Braunkohleabbaus in zwei Regionen, Westmazedonien (um die Städte Kozani, Florina und Ptolemaida) und Arkadien (Megalopolis), wo das erwähnte öffentliche Unternehmen vom griechischen Staat weite Konzessionen unentgeltlich erhielt. Vor allem in den 70er- und 80er-Jahren wurde in diesen beiden, zuvor landwirtschaftlich geprägten, Regionen eine Vielzahl von Kohlebergwerken und Kohlekraftwerken in Betrieb genommen; damit haben sich die örtliche Wirtschaft und Beschäftigung hin zum Kohlebergbau orientiert.