Untersuchungen zur Abbaukinetik von Grassilagen in In-Sacco-Batch-Versuchen

In einem Batch-Versuch wurde mithilfe der In-Sacco-Methode der Abbauverlauf und Abbaugrad der Gerüstsubstanzen einer Grassilage mit und ohne Einsatz einer Enzymmischung gegenübergestellt. Dazu wurden in einem Silierversuch Laborsilagen angelegt und nach 90 Tagen Silierdauer in einem
In-Sacco-Batch-Versuch vergoren. In den ersten 10 Versuchstagen ist ein deutlich
höherer Abbau der Gerüstsubstanzen NDF und ADF bei den mit Enzymen behandelten
Grassilagen zu erkennen. Es konnte deutlich herausgestellt werden, dass
der Einsatz von Enzymmischungen den Abbau der Pflanzenfasern beschleunigt.
Dadurch wird das Raum-Zeit-Verhältnis beim anaeroben Abbau positiv verschoben,
d.h. dass Substrate schneller umgesetzt werden können und sich dadurch die Verweilzeiten
in Biogasanlagen theoretisch verkürzen.

Das Repowering bestehender Biogasanlagen rückt immer mehr in den Fokus der Anlagenbetreiber. Neben technischen Ertüchtigungen der Biogasanlage und einem optimalen Substratmix, ist auch eine Steigerung der Fütterungsmenge möglich, um die Leistung der Anlage zu steigern. Dadurch kommt es bei bestehenden Anlagen zu einer Verkürzung der hydraulischen Verweilzeit der Substrate im Fermenter, wenn die Fermentervolumina nicht erweitert werden. Um das Substrat trotzdem vollständig auszunutzen, wird in diesem Versuch untersucht, ob der Einsatz von Enzymmischungen im Fermenter den Abbau der Pflanzenfaser beschleunigt. In Praxisanlagen werden Enzymmischungen zurzeit eingesetzt, wobei der Anlagenbetreiber eine Wirkung nur subjektiv beurteilen kann. Oft wird von Verbesserungen der Rührfähigkeit des Fermenterschlammes bei Enzymzugabe berichtet. Der Fermenterschlamm ist eine nicht-newtonsche Flüssigkeit, was den Einsatz von Messtechnik zur Bestimmung der Viskosität schwierig gestaltet. Der Nachweis einer Enzymwirkung auf diesem Wege ist schwierig. Weil auch der Einsatz von Maissilage in Biogasanlagen und die damit verbundene Flächenbindung für die Energieproduktion in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wird, konzentrieren sich diese Untersuchungen auf das Abbauverhalten von Grassilagen während der Fermentation.



Copyright: © Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät Universität Rostock
Quelle: 5. Rostocker Bioenergieforum (November 2011)
Seiten: 7
Preis: € 0,00
Autor: Dipl.-Ing. Claudia Demmig
Frank Höppner
Dr. Dirk Banemann
Prof. Dr. Michael Nelles
 
 Artikel nach Login kostenfrei anzeigen
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren



Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.

Solarenergiegebiete und Beschleunigungsgebiete für Solarenergie
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Was bringt die Umsetzung der RED-III-Richtlinie durch die neuen §§ 249b und 249c BauGB?

Floating-Photovoltaikanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
FPV haben gegenüber Flächenphotovoltaik an Land insbesondere den Vorteil, dass Fragen betreffend Flächenknappheit und Nutzungskonkurrenzen bei ihrer Errichtung kein Thema sind. Die FPV sind durch den Kühleffekt des Wassers in der Lage, mehr Strom zu produzieren als vergleichbare Anlagen an Land.

Das Bundesverfassungsgericht und der Investitionsschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2023)
In its decision of 30 June 2020, the Federal Constitutional Court granted protection of legitimate expectations for frustrated investments in the approval procedure for the erection of wind turbines in the exclusive economic zone, but only with consideration of the affected parties and not on the basis of fundamental rights under Article 14 (1) of the Basic Law or Article 12 (1) of the Basic Law, but rather under Article 2 (1) of the Basic Law in conjunction with Article 20 (3) of the Basic Law. Article 20 (3) GG on the basis of the standards of retroactivity under the rule of law. In contrast to the overwhelming acceptance of the decision in the literature, the article criticises the rejection of the use of the fundamental right to property, but also the derivation of the said duty of consideration.

Planungs- und umweltrechtliche Probleme des Kohleausstiegs in Griechenland
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2023)
Die Elektrizitätsversorgung Griechenlands wurde- vor allem in den ländlichen Gebieten - unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg mit der Gründung des 'Öffentlichen Elektrizitätsunternehmens' (Δ.Ε.Η., Δημόσια ΕπιχείÏηση ΗλεκτÏισμοÏ, hier Public Power Corporation, PPC) per Gesetz im Jahre 1950 energisch vorgetrieben. Was die Produktion von Elektrizität anbetrifft, erhöhte sich im Laufe der Zeit die Bedeutung des Braunkohleabbaus in zwei Regionen, Westmazedonien (um die Städte Kozani, Florina und Ptolemaida) und Arkadien (Megalopolis), wo das erwähnte öffentliche Unternehmen vom griechischen Staat weite Konzessionen unentgeltlich erhielt. Vor allem in den 70er- und 80er-Jahren wurde in diesen beiden, zuvor landwirtschaftlich geprägten, Regionen eine Vielzahl von Kohlebergwerken und Kohlekraftwerken in Betrieb genommen; damit haben sich die örtliche Wirtschaft und Beschäftigung hin zum Kohlebergbau orientiert.