Abschätzung des nachhaltigen Biomassepotenzials aus Grünlandbeständen Brandenburgs

In Brandenburg hat sich der Bestand an Milchkühen von 206.441 im Jahr 1999 auf 158.943 im Jahr 2010 verringert (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, 2010). Dadurch wird ein Teil des Grünlandes nicht mehr für die Fütterung benötigt und

Es werden zunehmend Teile der Grünlandaufwüchse nicht mehr für die Fütterung in der Viehhaltung benötigt. Die Bioenergienutzung dieses überschüssigen Grünlands kann den Landwirten ein Einkommen auf ungenutzten Flächen sichern und andererseits zum Erhalt der Grünlandfläche beitragen. Gleichzeitig muss mit einer Intensivierung der Grünlandnutzung gerechnet werden. Es ist ein eigenes Modul für das Biomasseertragsmodell bym entwickelt worden, das Verbräuche und Erntemengen der Grünlandaufwüchse auf Landkreisebene bilanziert und als Biogaspotenziale ausgibt. In Standortszenarien werden Erntemengen standortspezifisch differenziert, Erträge werden über eine Ertragsmatrix zugewiesen. So werden Nutzungsvarianten unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten und mögliche Intensivierungen der zurzeit überwiegend extensiven Grünlandnutzung abgebildet. In Brandenburg könnten 44 Biogasanlagen (500 kW, 8000 h Volllast) bei Nutzung nach guter fachlicher Praxis betrieben werden. In Trockenjahren geht die verfügbare Grünlandbiomasse um mehr als die Hälfte zurück. Allein durch eine Intensivierung der Moornutzung ließen sich in Jahren mit durchschnittlicher Witterung zwei Biogasanlagen betreiben. Insgesamt muss von einem deutlich erhöhten Nutzungsdruck auf Grünlandflächen ausgegangen werden.



Copyright: © Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät Universität Rostock
Quelle: 5. Rostocker Bioenergieforum (November 2011)
Seiten: 6
Preis: € 0,00
Autor: Dr . Caroline Schleier
Hans-Peter Piorr
Frank Torkler
Mirella Zeidler
Franziska Schulz
 
 Artikel nach Login kostenfrei anzeigen
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren



Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Pumpspeicherkraftwerke - Empfehlungen zur Verkuerzung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren in Deutschland
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (12/2025)
Die Genehmigungsverfahren sind sehr komplex sowie mit hohen Kosten und rechtlichen Unsicherheiten verbunden und dauern oftmals mehr als zehn Jahre.

Stand der Pumpspeicher in Deutschland 2025
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (12/2025)
Infolge des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ist ein erhöhter Speicherbedarf im Stromverbundnetz notwendig. Hierdurch steigt die Bedeutung von Pumpspeichern als bis auf weiteres einzige Möglichkeit für eine großmaßstäbliche Stromspeicherung.

Genehmigungs- und Beteiligungsfiktionen - ein effektives Instrument der Verfahrensbeschleunigung für Windenergieanlagen?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2025)
Zur Beschleunigung von Planungs- und Zulassungsverfahren setzt der Gesetzgeber verschiedentlich auch das Instrument einer Fiktion von nicht fristgerecht ergangenen Behördenentscheidungen ein. Dabei kann es sich z.B. um das Einvernehmen einer Gemeinde zu einer Baugenehmigung nach § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB, um Baugenehmigungen für zumeist kleinere Bauvorhaben nach den LBauO der Länder, um die Genehmigung einer Änderung von Windenergieanlagen nach § 16 bAbs. 9S. 1BImSchGimRahmeneinesRepowering oder auch um die Bestätigung eines Entsorgungsnachweises für gefährliche Abfälle nach § 5 Abs. 5 NachwV handeln.

Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.

Solarenergiegebiete und Beschleunigungsgebiete für Solarenergie
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Was bringt die Umsetzung der RED-III-Richtlinie durch die neuen §§ 249b und 249c BauGB?