BCM-Biogastechnik vereinigt Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz durch Gesamtbetrachtung - Was muss sich ändern?

Biogasanlagen werden allgemein auf der Basis von Richtlinien der KTBL oder eigenen Erfahrungen realisiert. Die Gärpotenziale von verschiedenen Substraten und Substratgemischen werden anhand der Richtwerte der Einzelkomponenten berechnet [1] und [2]. Das ist die Grundlage der heutigen Praxis bei der Auslegung von Biogasanlagen.

Für die Auslegung und den Betrieb von Biogasanlagen hat die Firma DGE GmbH mit dem BCM-Biogastest- 1000, dem BCM-Biogasanlagenscreening und dem BCM-Umweltscreening drei Module entwickelt. Jedes dieser Module liefert aus unterschiedlichen Gesichtspunkten heraus grundlegende Ergebnisse, die im Zusammenhang betrachtet die Basis für den Bau bzw. die Umrüstung von bestehenden Anlagen, unter Berücksichtigung aller ökonomischen und unweltrelevanten Gesichtspunkte, bilden. Der Vergleich mit bestehenden Anlagen zeigt, dass mit der BCM-Biogastechnik deutlich bessere ökonomische und ökologische Effekte erzielt werden. Bei konsequenter Anwendung der neuen BCM-Verfahren kann die Biogasausbeute um 30-100 % verbessert und ein Methangehalt im Biogas von 60-80 % erreicht werden. Die Raum-Zeit-Ausbeute einer Biogasanlage verbessert sich erheblich. Die auch für die menschliche Ernährung nutzbaren Pflanzen stehen künftig für energetische Verwertung nur begrenzt zur Verfügung. Demzufolge ist es zwingend erforderlich, die energtische Ausbeute aus diesen Rohstoffen erheblich zu steigern und konventionelle Biogasanlagen entsprechend nachzubessern. Insbesondere die energetische Verwertung von pflanzlichen, tierischen und urbanen Abfällen ('grüne' Tonne), Klärschlämmen muss und kann über die Erzeugung von Biogas bzw. Biomethan wirtschaftlicher werden. Es ist an der Zeit, die ökologischen Aspekte der Biogaserzeugung neu zu bewerten und in der Gesetzgebung zu berücksichtigen.



Copyright: © DIV Deutscher Industrieverlag GmbH / Vulkan-Verlag GmbH
Quelle: GWF Gas Erdgas 12/2011 (Dezember 2011)
Seiten: 5
Preis: € 5,00
Autor: Peter Bloß
Heike Ernst
Dr.-Ing Lothar Günther
Dr. Jörg Hofmann
Ute Mikow
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren



Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Genehmigungs- und Beteiligungsfiktionen - ein effektives Instrument der Verfahrensbeschleunigung für Windenergieanlagen?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2025)
Zur Beschleunigung von Planungs- und Zulassungsverfahren setzt der Gesetzgeber verschiedentlich auch das Instrument einer Fiktion von nicht fristgerecht ergangenen Behördenentscheidungen ein. Dabei kann es sich z.B. um das Einvernehmen einer Gemeinde zu einer Baugenehmigung nach § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB, um Baugenehmigungen für zumeist kleinere Bauvorhaben nach den LBauO der Länder, um die Genehmigung einer Änderung von Windenergieanlagen nach § 16 bAbs. 9S. 1BImSchGimRahmeneinesRepowering oder auch um die Bestätigung eines Entsorgungsnachweises für gefährliche Abfälle nach § 5 Abs. 5 NachwV handeln.

Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.

Solarenergiegebiete und Beschleunigungsgebiete für Solarenergie
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Was bringt die Umsetzung der RED-III-Richtlinie durch die neuen §§ 249b und 249c BauGB?

Floating-Photovoltaikanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
FPV haben gegenüber Flächenphotovoltaik an Land insbesondere den Vorteil, dass Fragen betreffend Flächenknappheit und Nutzungskonkurrenzen bei ihrer Errichtung kein Thema sind. Die FPV sind durch den Kühleffekt des Wassers in der Lage, mehr Strom zu produzieren als vergleichbare Anlagen an Land.

Das Bundesverfassungsgericht und der Investitionsschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2023)
In its decision of 30 June 2020, the Federal Constitutional Court granted protection of legitimate expectations for frustrated investments in the approval procedure for the erection of wind turbines in the exclusive economic zone, but only with consideration of the affected parties and not on the basis of fundamental rights under Article 14 (1) of the Basic Law or Article 12 (1) of the Basic Law, but rather under Article 2 (1) of the Basic Law in conjunction with Article 20 (3) of the Basic Law. Article 20 (3) GG on the basis of the standards of retroactivity under the rule of law. In contrast to the overwhelming acceptance of the decision in the literature, the article criticises the rejection of the use of the fundamental right to property, but also the derivation of the said duty of consideration.