'Power to gas' und der neue Rechtsrahmen - Biogaseinspeisung von Wasserstoff und Synthesegas in das Erdgasnetz

Biogas in aufbereiteter Form ist chemisch mit fossilem Erdgas vergleichbar und kann dieses ersetzen. Im Energiekonzept der Bundesregierung von 28.09.2010 spielt Biogas aufgrund seiner vielfachen Einsatzmöglichkeiten im Rahmen des Ausbaus der erneuerbaren Energien eine exponierte Rolle. Der Biogasbegriff ist mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes inhaltlich erweitert worden. Demnach gilt auch Wasserstoff und synthetisch erzeugtes Methan als Biogas, sofern hierzu mindestens 80 % regenerativ erzeugter Strom und CO2 verwendet wurde. Durch die Spaltung von Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff kann Strom in großem Stile speicherfähig gemacht werden, wenn man das Aufnahmepotenzial des Erdgasnetzes und der Erdgasspeicher heran zieht. Durch diese Wandlungsmöglichkeit von elektrischer Energie können Arbitragealternativen in örtlicher und zeitlicher Sicht generiert werden. So kann im Norden Deutschlands produzierter Windstrom zeitlich nachfrageadäquat z. B. an Verbrauchsschwerpunkten im Süden Deutschlands mittels Gaskraftwerken konsumiert werden (Zeit- und Raumarbitrage). Neben Änderungen im EnWG finden die Möglichkeiten der 'Power to gas'- Technik auch im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Berücksichtigung.

Durch den endgültigen Ausstieg der Bundesrepublik Deutschland aus der Stromerzeugung aus Kernkraft und dem erklärten politischen Willen, die Energiegewinnung aus regenerativen Energiequellen erheblich schneller als bisher geplant auszubauen, hat die Energiegewinnung aus Biomasse deutlich weiter an Attraktivität gewonnen. Dies hängt auch damit zusammen, dass die fluktuierende, da witterungsabhängige Produktion von Strom insbesondere aus Windkraft, aber auch aus der Sonnenstrahlung die Energiewirtschaft vor bislang ungelöste Probleme stellt. Die Stromgewinnung aus Windkraft und mittels Photovoltaik ist nur bezüglich Teilmengen mit der Energienachfrage der Letztverbraucher kompatibel. Konventionelle Stromspeichermöglichkeiten, wie z. B. Pumpspeicherkraftwerke oder Batterielösungen können, bezogen auf den Jahresverbrauch an Strom in der Bundesrepublik Deutschland, eine Strom-Produktionslücke nur im Minutenbereich ausgleichen. Somit sind also weiterhin konventionelle Produktionskapazitäten wie z. B. Kohle- und Gaskraftwerke in der Bereitstellung der Grund-, Mittel- und Spitzenlast nötig, um die bedarfsgerechte (bezüglich des zeitlichen Anfalls und der örtlichen Bereitstellung) Versorgung mit Strom sicherzustellen. Ein solcher, verstärkter Einsatz von Erzeugungskapazitäten auf fossiler Primärenergiebasis ist aber nicht mit den Zielen einer Ausweitung der Erzeugung von Strom aus regenativen Quellen und der Reduzierung von CO2-Emissionen aus klimapolitischen Gründen verträglich.



Copyright: © DIV Deutscher Industrieverlag GmbH
Quelle: GWF Gas Erdgas 10/2011 (Oktober 2011)
Seiten: 7
Preis: € 7,00
Autor: Dipl.-Kfm. Dipl.-Volksw. Dr. Gerrit Volk
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren



Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Floating-Photovoltaikanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
FPV haben gegenüber Flächenphotovoltaik an Land insbesondere den Vorteil, dass Fragen betreffend Flächenknappheit und Nutzungskonkurrenzen bei ihrer Errichtung kein Thema sind. Die FPV sind durch den Kühleffekt des Wassers in der Lage, mehr Strom zu produzieren als vergleichbare Anlagen an Land.

Rechtliche Rahmenbedingungen des EEG 2017 für Abfallvergärungsanlagen
© Wasteconsult International (5/2017)
Am 01. Januar 2017 ist das EEG 2017 in Kraft getreten. Der Mechanismus zur Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien ist damit erstmals seit in Kraft treten des EEGs im Jahr 2000 von einem System der Festvergütung auf ein Ausschreibungssystem umgestellt. Die neuen Anforderungen stellen sowohl Anlagenbetreiber als auch an der Umsetzung beteiligte Behörden vor völlig neue Herausforderungen.

Ausschreibungen im EEG 2017 - Konsequenzen und Perspektiven für die Holzenergie
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (5/2017)
Mit dem EEG 2017 werden Ausschreibungen für Biomasse-Bestands- und Neuanlagen eingeführt. Die Ausschreibungsmengen eröffnen der Bio- und Holzenergie die Perspektive, den Bestand zu erhalten und zu modernisieren - allerdings mit Abstrichen, denn Altholz-Anlagen sind von der EEG-Förderung ausgeschlossen. Ab 2023 werden zum Bestandserhalt des Biomasseanlagenparks erheblich größere Ausschreibungsvolumen benötigt. Um die hierfür für notwendige Akzeptanz zu schaffen, bedarf es einer intensiven Vorarbeit auf politischer und gesellschaftlicher Ebene.

Umfrage bei Betreibern von Wasserkraftanlagen zur Evaluierung des EEG 2014
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (1/2017)
Die Wasserkraft gilt als wichtige erneuerbare Energiequelle. In den letzten Jahren wurden daher zahlreiche Wasserkraftanlagen durch die Erneuerbare-Energien-Gesetze (EEG) gefördert. In regelmäßigen Abständen wird die Wirksamkeit des jeweils gültigen EEG auf den Ausbau der Wasserkraftnutzung im Rahmen eines Erfahrungsberichtes gemäß § 97 EEG 2014 untersucht.

EEG 2017 - Auswirkungen auf die energetische Verwertung von Bioabfällen
© Universität Stuttgart - ISWA (9/2016)
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende. Sie soll unsere Stromversorgung klima- und umweltverträglicher und uns unabhängiger von knapper werdenden fossilen Brennstoffen machen. Gleichzeitig soll sie bezahlbar und verlässlich bleiben. Dazu wurde ein erfolgreiches Instrument zur Förderung des Ökostroms konzipiert: das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das im Jahr 2000 in Kraft getreten ist.

Login

Literaturtip:
 
zu www.energiefachbuchhandel.de