STABILITÄT UNTERSCHIEDLICH AUFBEREITETER BIOMASSE - STABILITY OF DIFFERENTLY TREATED BIOMASS

In den letzten 200 Jahren fand eine Anreicherung von Kohlenstoffdioxid in der Atmosphäre um 35 % durch die Verlagerung von Kohlenstoff aus dem Festkörper der Erde statt (IPCC, 2007). Ebenfalls reicherten sich Treibhausgase wie Methan und Lachgas in der Atmosphäre an. Dies führt über eine Erhöhung der Temperatur zu einem Klimawandel auf der Erde. Um diesen und die damit verbundenen Folgen möglichst gering zu halten, müssen emissionsmindernde und die Anreicherung der Treibhausgase reduzierende Maßnahmen getroffen werden.

Hauptursache für den Anstieg, vor allem von Kohlendioxid und Methan in der Atmosphäre, sind die Emissionen aus der Verbrennung von fossilen Brennstoffen sowie die Emissionen aus der Landwirtschaft, auch verursacht durch nicht nachhaltige Landnutzungsänderungen. Der Einsatz erneuerbarer Energien führt zwar zu einer Verringerung der CO2 Emissionen, kann aber nicht zu einer Minderung des Klimawandels beitragen, da dem Kohlenstoffkreislauf durch die Nutzung erneuerbarer Energien in der Regel kein Kohlenstoff entzogen wird. Hierzu jedoch kann die Biomasse einen Beitrag leisten. In Biomasse ist Kohlenstoff gespeichert. Verrottet sie oder wird verbrannt, gelangen auch hierüber Kohlendioxid und Methan in die Atmosphäre. Wird die Biomasse jedoch in Biokohle umgewandelt und als Bodenverbesserer oder zur Sequestrierung in den Boden eingebracht, wird der Kohlenstoff langfristig gebunden und dem Kohlenstoffkreislauf damit für einen langen Zeitraum entzogen. Dies hat weiterhin den Vorteil, dass bei einer Verwendung als Bodenverbesserer die fortschreitende Degradation der Böden aufgehalten und durch die Zugabe von organischem Kohlenstoff in Form der Biokohle die Bodenfruchtbarkeit erhöht werden kann (Lehmann et al., 2006).



Copyright: © HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement
Quelle: 72. Symposium 2011 (Oktober 2011)
Seiten: 17
Preis: € 0,00
Autor: Prof. Dr. Rainer Wallmann
Christine Ahlborn
 
 Artikel nach Login kostenfrei anzeigen
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren



Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Genehmigungs- und Beteiligungsfiktionen - ein effektives Instrument der Verfahrensbeschleunigung für Windenergieanlagen?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2025)
Zur Beschleunigung von Planungs- und Zulassungsverfahren setzt der Gesetzgeber verschiedentlich auch das Instrument einer Fiktion von nicht fristgerecht ergangenen Behördenentscheidungen ein. Dabei kann es sich z.B. um das Einvernehmen einer Gemeinde zu einer Baugenehmigung nach § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB, um Baugenehmigungen für zumeist kleinere Bauvorhaben nach den LBauO der Länder, um die Genehmigung einer Änderung von Windenergieanlagen nach § 16 bAbs. 9S. 1BImSchGimRahmeneinesRepowering oder auch um die Bestätigung eines Entsorgungsnachweises für gefährliche Abfälle nach § 5 Abs. 5 NachwV handeln.

Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.

Solarenergiegebiete und Beschleunigungsgebiete für Solarenergie
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Was bringt die Umsetzung der RED-III-Richtlinie durch die neuen §§ 249b und 249c BauGB?

Floating-Photovoltaikanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
FPV haben gegenüber Flächenphotovoltaik an Land insbesondere den Vorteil, dass Fragen betreffend Flächenknappheit und Nutzungskonkurrenzen bei ihrer Errichtung kein Thema sind. Die FPV sind durch den Kühleffekt des Wassers in der Lage, mehr Strom zu produzieren als vergleichbare Anlagen an Land.

Das Bundesverfassungsgericht und der Investitionsschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2023)
In its decision of 30 June 2020, the Federal Constitutional Court granted protection of legitimate expectations for frustrated investments in the approval procedure for the erection of wind turbines in the exclusive economic zone, but only with consideration of the affected parties and not on the basis of fundamental rights under Article 14 (1) of the Basic Law or Article 12 (1) of the Basic Law, but rather under Article 2 (1) of the Basic Law in conjunction with Article 20 (3) of the Basic Law. Article 20 (3) GG on the basis of the standards of retroactivity under the rule of law. In contrast to the overwhelming acceptance of the decision in the literature, the article criticises the rejection of the use of the fundamental right to property, but also the derivation of the said duty of consideration.