Wege zur hundertprozentigen Stromversorgung aus erneuerbaren Energien

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat in seinem Sondergutachten 'Wege zur 100 % erneuerbaren Stromversorgung' aufgezeigt, wie eine vollständige Stromversorgung aus erneuerbaren Energien entwickelt werden kann. Die wesentlichen Erkenntnisse der zu Grunde liegenden Szenarien und die wichtigsten Handlungsfelder werden vorgestellt.

In den vergangenen Jahren haben sich die erneuerbaren Energien von einer Nischentechnologie zu einer tragenden Säule der Stromproduktion entwickelt. Im Jahr 2009 stammten bereits 16 % des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) denkt diese Entwicklung in die Zukunft weiter. Bereits im Jahr 2009 hat der SRU erste Diskussionsbeiträge zur Zukunft der Stromversorgung in Form eines Thesenpapiers formuliert [1]. Die Ergebnisse verschiedener technisch-ökonomischer Szenarien für eine vollständig regenerative Stromversorgung wurden im Mai 2010 in Form einer Stellungnahme veröffentlicht, um sie für die Arbeiten am Energiekonzept der Bundesregierung verfügbar zu machen [2]. Das Energiekonzept selbst hat der SRU im Herbst 2010 kommentiert [3]. Das nun erschienene Sondergutachten 'Wege zur 100 % erneuerbaren Stromversorgung' zeigt, wie die Transformation zu einem solchen System gelingen könnte. Es präsentiert die verschiedenen Elemente der Transformation und enthält detaillierte Vorschläge zur Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen, zur Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien und von Netzen und Speichern, und zur Einbettung in den europäischen Rahmen [4]. Es ist damit einer der umfassendsten Beiträge zur aktuellen Debatte um die Zukunft der Stromversorgung in Deutschland.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasser und Abfall 05/2011 (Mai 2011)
Seiten: 5
Preis: € 10,90
Autor: Prof. Dr.-Ing. Martin Faulstich
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren



Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.

Solarenergiegebiete und Beschleunigungsgebiete für Solarenergie
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Was bringt die Umsetzung der RED-III-Richtlinie durch die neuen §§ 249b und 249c BauGB?

Floating-Photovoltaikanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
FPV haben gegenüber Flächenphotovoltaik an Land insbesondere den Vorteil, dass Fragen betreffend Flächenknappheit und Nutzungskonkurrenzen bei ihrer Errichtung kein Thema sind. Die FPV sind durch den Kühleffekt des Wassers in der Lage, mehr Strom zu produzieren als vergleichbare Anlagen an Land.

Das Bundesverfassungsgericht und der Investitionsschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2023)
In its decision of 30 June 2020, the Federal Constitutional Court granted protection of legitimate expectations for frustrated investments in the approval procedure for the erection of wind turbines in the exclusive economic zone, but only with consideration of the affected parties and not on the basis of fundamental rights under Article 14 (1) of the Basic Law or Article 12 (1) of the Basic Law, but rather under Article 2 (1) of the Basic Law in conjunction with Article 20 (3) of the Basic Law. Article 20 (3) GG on the basis of the standards of retroactivity under the rule of law. In contrast to the overwhelming acceptance of the decision in the literature, the article criticises the rejection of the use of the fundamental right to property, but also the derivation of the said duty of consideration.

Planungs- und umweltrechtliche Probleme des Kohleausstiegs in Griechenland
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2023)
Die Elektrizitätsversorgung Griechenlands wurde- vor allem in den ländlichen Gebieten - unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg mit der Gründung des 'Öffentlichen Elektrizitätsunternehmens' (Δ.Ε.Η., Δημόσια ΕπιχείÏηση ΗλεκτÏισμοÏ, hier Public Power Corporation, PPC) per Gesetz im Jahre 1950 energisch vorgetrieben. Was die Produktion von Elektrizität anbetrifft, erhöhte sich im Laufe der Zeit die Bedeutung des Braunkohleabbaus in zwei Regionen, Westmazedonien (um die Städte Kozani, Florina und Ptolemaida) und Arkadien (Megalopolis), wo das erwähnte öffentliche Unternehmen vom griechischen Staat weite Konzessionen unentgeltlich erhielt. Vor allem in den 70er- und 80er-Jahren wurde in diesen beiden, zuvor landwirtschaftlich geprägten, Regionen eine Vielzahl von Kohlebergwerken und Kohlekraftwerken in Betrieb genommen; damit haben sich die örtliche Wirtschaft und Beschäftigung hin zum Kohlebergbau orientiert.