Waste to Water

Eine Machbarkeitsstudie für Malta zeigt wie Energie aus Abfall zur
Trinkwassergewinnung genutzt werden kann

In vielen Regionen der Erde gibt es eine unzureichende Trinkwasserversorgung. Häufig wird die Qualität des zur Verfügung stehenden Wassers durch Industrie, Landwirtschaft und Abfallentsorgung beeinträchtigt. Meeresanrainer, die nicht über ausreichend Grund- oder Oberflächenwasser verfügen, behelfen sich meist durch die Entsalzung von Meerwasser, die jedoch sehr energieintensiv ist. Die Republik Malta, ein südeuropäischer Inselstaat im Mittelmeer, der seit 2004 zur Europäischen Union gehört, hat in einer Machbarkeits-Studie jetzt erstmals untersucht, ob die Probleme bei der Abfallentsorgung und Trinkwasserversorgung gemeinsam gelöst werden können. Das Konzept WASTE TO WATER (W2W) sieht vor, die Energie aus der Müllverbrennung zur Meerwasserentsalzung zu nutzen. Wie die Ergebnisse der Studie für Malta belegen, ist es möglich, mit der energetischen Verwertung des Restabfalls (circa 200.000 Tonnen pro Jahr) die gesamte Energie bereitzustellen, die für die Meerwasserentsalzung erforderlich ist. Der Studie zufolge lassen sich in Malta aus einer Tonne Abfall 220 Kliogramm (kg) Baustoffe, 20 Kilogramm Metalle und Energie für die Erzeugung von über 90.000 Liter Trinkwasser gewinnen. Darüber hinaus ergeben sich der Studie zufolge Gutschriften zur Erreichung der Klimaschutzziele Maltas. Die Autoren erörtern im vorliegenden Beitrag, wie die Energie aus der energetischen Nutzung von Abfällen zur Meerwasserentsalzung genutzt werden kann, welche Probleme sich im Hinblick auf Technik, Umweltschutz, Finanzierung und Politik stellen und wie diese gelöst werden können. Darüber hinaus gehen sie der Frage nach, ob geeignete Technologien auch eine Exportchance bieten.



Copyright: © Rhombos Verlag
Quelle: Ausgabe 02 / 2011 (Juli 2011)
Seiten: 10
Preis: € 0,00
Autor: Dr.-Ing Helmut Schnurer
Dr. Ewa Harlacz
 
 Artikel nach Login kostenfrei anzeigen
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren



Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.

Solarenergiegebiete und Beschleunigungsgebiete für Solarenergie
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Was bringt die Umsetzung der RED-III-Richtlinie durch die neuen §§ 249b und 249c BauGB?

Floating-Photovoltaikanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
FPV haben gegenüber Flächenphotovoltaik an Land insbesondere den Vorteil, dass Fragen betreffend Flächenknappheit und Nutzungskonkurrenzen bei ihrer Errichtung kein Thema sind. Die FPV sind durch den Kühleffekt des Wassers in der Lage, mehr Strom zu produzieren als vergleichbare Anlagen an Land.

Das Bundesverfassungsgericht und der Investitionsschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2023)
In its decision of 30 June 2020, the Federal Constitutional Court granted protection of legitimate expectations for frustrated investments in the approval procedure for the erection of wind turbines in the exclusive economic zone, but only with consideration of the affected parties and not on the basis of fundamental rights under Article 14 (1) of the Basic Law or Article 12 (1) of the Basic Law, but rather under Article 2 (1) of the Basic Law in conjunction with Article 20 (3) of the Basic Law. Article 20 (3) GG on the basis of the standards of retroactivity under the rule of law. In contrast to the overwhelming acceptance of the decision in the literature, the article criticises the rejection of the use of the fundamental right to property, but also the derivation of the said duty of consideration.

Planungs- und umweltrechtliche Probleme des Kohleausstiegs in Griechenland
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2023)
Die Elektrizitätsversorgung Griechenlands wurde- vor allem in den ländlichen Gebieten - unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg mit der Gründung des 'Öffentlichen Elektrizitätsunternehmens' (Δ.Ε.Η., Δημόσια ΕπιχείÏηση ΗλεκτÏισμοÏ, hier Public Power Corporation, PPC) per Gesetz im Jahre 1950 energisch vorgetrieben. Was die Produktion von Elektrizität anbetrifft, erhöhte sich im Laufe der Zeit die Bedeutung des Braunkohleabbaus in zwei Regionen, Westmazedonien (um die Städte Kozani, Florina und Ptolemaida) und Arkadien (Megalopolis), wo das erwähnte öffentliche Unternehmen vom griechischen Staat weite Konzessionen unentgeltlich erhielt. Vor allem in den 70er- und 80er-Jahren wurde in diesen beiden, zuvor landwirtschaftlich geprägten, Regionen eine Vielzahl von Kohlebergwerken und Kohlekraftwerken in Betrieb genommen; damit haben sich die örtliche Wirtschaft und Beschäftigung hin zum Kohlebergbau orientiert.