Die Vergütungsregelungen des EEG 2009 haben dem Betrieb von Biogasanlagen besonders im landwirtschaftlichen Bereich großen Anschub gegeben. Die Formaldehydemissionen im Abgas werden auch im Hinblick auf zukünftige Grenzwerte bei Biogas-Verbrennungsmotoranlagen betrachtet.
Nach einer Erhebung des Fachverbands Biogas vom Juli 2009 gibt es in Bayern zwischenzeitlich 1691 der bundesweit bestehenden 4984 Biogasanlagen. Antriebsmotor dieses Booms sind die Vergütungsregelungen des EEG 2009 [1].
Durch die Novelle des EEG wurden aber nicht nur finanzielle Anreize für den Bau von Biogasanlagen gegeben. Die Gewährung der EEG-Vergütungen ist erstmals auch an die Einhaltung von Umweltstandards gebunden. Einer dieser Umweltstandards ist der so genannte Luftreinhaltebonus (Formaldehydbonus), der in der Höhe von 1 ct/kWhel (siehe § 27 Abs. 5 EEG bzw. § 66 Abs. 4a) vergütet wird, wenn der dem Emissionsminderungsgebot der TA Luft [2] entsprechende Grenzwert für Formaldehyd eingehalten wird. Bei einem Biogas-BHKW mit einer Leistung von beispielsweise 500 kWhel kann so eine Vergütung in Höhe von jährlich ca. 40.000.- € erzielt werden. Zweck dieser Vergütung ist es, den Einbau von Emissionsminderungseinrichtungen im Abgasweg von Biogasmotoren zu unterstützen.
| Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
| Quelle: | Wasser und Abfall 11/2010 (November 2010) |
| Seiten: | 7 |
| Preis: | € 10,90 |
| Autor: | Dipl.-Ing. (Univ.) Gerald Ebertsch Dipl.-Ing. (FH) Alexander Fiedler |
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