Die Notwendigkeit, dem Klimawandel, seinen Ursachen und seinen Auswirkungen aktiv entgegen zu treten, ist heute nicht nur politisch erkannt und öffentlich akzeptiert, sondern bereits in die unternehmerische Strategiebildung eingeflossen. So steht die HEAG Südhessische Energie AG (HSE) für eine nachhaltige und CO2-neutrale Energieversorgung.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Berliner Immissionsschutz-Konferenz 2010 (Dezember 2010) |
Seiten: | 11 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Katja Danzeisen Dipl.-Volkswirt Volker Gass Dr. Henning Prüß |
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Genehmigungs- und Beteiligungsfiktionen - ein effektives Instrument der Verfahrensbeschleunigung für Windenergieanlagen?
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Zur Beschleunigung von Planungs- und Zulassungsverfahren setzt der Gesetzgeber verschiedentlich auch das Instrument einer Fiktion von nicht fristgerecht ergangenen Behördenentscheidungen ein. Dabei kann es sich z.B. um das Einvernehmen einer Gemeinde zu einer Baugenehmigung nach § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB, um Baugenehmigungen für zumeist kleinere Bauvorhaben nach den LBauO der Länder, um die Genehmigung einer Änderung von Windenergieanlagen nach § 16 bAbs. 9S. 1BImSchGimRahmeneinesRepowering oder auch um die Bestätigung eines Entsorgungsnachweises für gefährliche Abfälle nach § 5 Abs. 5 NachwV handeln.
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Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.
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FPV haben gegenüber Flächenphotovoltaik an Land insbesondere den Vorteil, dass Fragen betreffend Flächenknappheit und Nutzungskonkurrenzen bei ihrer Errichtung kein Thema sind. Die FPV sind durch den Kühleffekt des Wassers in der Lage, mehr Strom zu produzieren als vergleichbare Anlagen an Land.