Neue DVGW-Arbeitsblätter für den kathodischen Korrosionsschutz erdverlegter Stahlrohrleitungen

Im Zuge des durch die Regulierung der Gasnetze steigenden Kostendrucks hat der kathodische Korrosionsschutz erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Möglichkeit, Rohrleitungen im Sinne einer zustandsorientierten Instandhaltung von der Oberfläche aus zu beurteilen, ermöglicht eine optimierte Rehabilitationsstrategie für kathodisch geschützte Rohrleitungen und Leitungsnetze. Die dazu erforderliche Gerätetechnik wurde in den letzten Jahren weiterentwickelt und die Messmethodik optimiert. Beispielhaft seien hier nur die Möglichkeiten der Fernwirktechniken und Fernüberwachung genannt. Derartige Veränderungen erfordern zwangsläufig die Überarbeitung bestehender Regelwerke, wie diese aktuell im Falle der DVGW-Arbeitsblätter GW 12 und G 412 abgeschlossen wurde.

Die jahrzehntelangen Erfahrungen vieler Gasversorgungsunternehmen zeigen, dass die Nachrüstung des kathodischen Korrosionsschutzes (KKS) in bestehenden Gasverteilungsnetzen aus Stahl nicht nur unter technischen, sondern auch unter wirtschaftlichen Gesichtpunkten sinnvoll ist. Ein wesentlicher Grund für die Anwendung kathodischer Schutzmaßnahmen in der Gasverteilung beruht auf der Forderung elektrotechnischer Richtlinien, dass Gashausinstallationen in den Hauptpotentialausgleich von elektrotechnischen Anlagen einbezogen werden müssen (Abb. 1). Diese Maßnahme wurde erstmals 1970 in der damaligen VDE 0190 mit einer Übergangsfrist von 20 Jahren gefordert. Diese Maßnahme vergrößert die Korrosionsgefährdung erdverlegter metallischer Leitungen auf Grund der möglichen Bildung so genannter Kontaktelemente. Bei derartigen elektrochemischen Fremdeinflüssen fordert DIN 30675-1 wie auch der aktuelle Entwurf des DVGW-Arbeitsblattes G 462 zusätzlich zum passiven Korrosionsschutz durch  Umhüllungen elektrochemische Schutzmaßnahmen durch den kathodischen Korrosionsschutz.



Copyright: © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH
Quelle: Heft 12 - 2010 (November 2010)
Seiten: 8
Preis: € 4,00
Autor: Hans Gaugler
Dipl.-Ing. Thomas Laier
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren



Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.

Solarenergiegebiete und Beschleunigungsgebiete für Solarenergie
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Was bringt die Umsetzung der RED-III-Richtlinie durch die neuen §§ 249b und 249c BauGB?

Floating-Photovoltaikanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
FPV haben gegenüber Flächenphotovoltaik an Land insbesondere den Vorteil, dass Fragen betreffend Flächenknappheit und Nutzungskonkurrenzen bei ihrer Errichtung kein Thema sind. Die FPV sind durch den Kühleffekt des Wassers in der Lage, mehr Strom zu produzieren als vergleichbare Anlagen an Land.

Das Bundesverfassungsgericht und der Investitionsschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2023)
In its decision of 30 June 2020, the Federal Constitutional Court granted protection of legitimate expectations for frustrated investments in the approval procedure for the erection of wind turbines in the exclusive economic zone, but only with consideration of the affected parties and not on the basis of fundamental rights under Article 14 (1) of the Basic Law or Article 12 (1) of the Basic Law, but rather under Article 2 (1) of the Basic Law in conjunction with Article 20 (3) of the Basic Law. Article 20 (3) GG on the basis of the standards of retroactivity under the rule of law. In contrast to the overwhelming acceptance of the decision in the literature, the article criticises the rejection of the use of the fundamental right to property, but also the derivation of the said duty of consideration.

Planungs- und umweltrechtliche Probleme des Kohleausstiegs in Griechenland
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2023)
Die Elektrizitätsversorgung Griechenlands wurde- vor allem in den ländlichen Gebieten - unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg mit der Gründung des 'Öffentlichen Elektrizitätsunternehmens' (Δ.Ε.Η., Δημόσια ΕπιχείÏηση ΗλεκτÏισμοÏ, hier Public Power Corporation, PPC) per Gesetz im Jahre 1950 energisch vorgetrieben. Was die Produktion von Elektrizität anbetrifft, erhöhte sich im Laufe der Zeit die Bedeutung des Braunkohleabbaus in zwei Regionen, Westmazedonien (um die Städte Kozani, Florina und Ptolemaida) und Arkadien (Megalopolis), wo das erwähnte öffentliche Unternehmen vom griechischen Staat weite Konzessionen unentgeltlich erhielt. Vor allem in den 70er- und 80er-Jahren wurde in diesen beiden, zuvor landwirtschaftlich geprägten, Regionen eine Vielzahl von Kohlebergwerken und Kohlekraftwerken in Betrieb genommen; damit haben sich die örtliche Wirtschaft und Beschäftigung hin zum Kohlebergbau orientiert.