Die Anreizregulierung für die Energienetze, wie sie in Deutschland 2009 gestartet ist, wurde zur verstärkten Ausschöpfung von Kostensenkungspotenzialen entwickelt, nicht jedoch zur Förderung von Investitionen und Innovationen. Die anstehende Energiewende und die damit einhergehende Entwicklung hin zu Smart Grids bewirkt aber einen umfangreichen Investitions- und Innovationsbedarf in den Netzen. Der regulatorische Rahmen sollte entsprechend 'Smart-Grid-gerecht' weiterentwickelt werden.
Die steigende Bedeutung dezentraler Elektrizitätserzeugung (distributed generation, DG) hat weit reichende Konsequenzen für das Netz. Zum einen erhöht sich die Anzahl der Anlagen und Akteure, die in das Gesamtsystem integriert werden müssen, zum anderen sind dezentrale Anlagen an die Verteilnetze anzuschließen. Diese dienen traditionell der Stromverteilung von 'oben nach unten' (top down) und höchstens gelegentlich der Aufnahme von Lastflüssen in umgekehrter Richtung (bottom up). Erst recht können die bestehenden Netzstrukturen bislang nicht ausreichend auf zunehmend fluktuierende dezentrale Erzeugungsmengen reagieren bzw. diese im Sinne eines sicheren und zuverlässigen Gesamtsystems steuern.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH |
Quelle: | Heft 12 - 2010 (November 2010) |
Seiten: | 3 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Prof. Dr. Gert Brunekreeft Christine Brandstätt |
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Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht
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Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.
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Floating-Photovoltaikanlagen
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FPV haben gegenüber Flächenphotovoltaik an Land insbesondere den Vorteil, dass Fragen betreffend Flächenknappheit und Nutzungskonkurrenzen bei ihrer Errichtung kein Thema sind. Die FPV sind durch den Kühleffekt des Wassers in der Lage, mehr Strom zu produzieren als vergleichbare Anlagen an Land.
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In its decision of 30 June 2020, the Federal Constitutional Court granted protection of legitimate expectations for frustrated investments in the approval procedure for the erection of wind turbines in the exclusive economic zone, but only with consideration of the affected parties and not on the basis of fundamental rights under Article 14 (1) of the Basic Law or Article 12 (1) of the Basic Law, but rather under Article 2 (1) of the Basic Law in conjunction with Article 20 (3) of the Basic Law. Article 20 (3) GG on the basis of the standards of retroactivity under the rule of law. In contrast to the overwhelming acceptance of the decision in the literature, the article criticises the rejection of the use of the fundamental right to property, but also the derivation of the said duty of consideration.
Planungs- und umweltrechtliche Probleme des Kohleausstiegs in Griechenland
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Die Elektrizitätsversorgung Griechenlands wurde- vor allem in den ländlichen Gebieten - unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg mit der Gründung des 'Öffentlichen Elektrizitätsunternehmens' (Δ.Ε.Η., Δημόσια ΕπιχείÏηση ΗλεκτÏισμοÏ, hier Public Power Corporation, PPC) per Gesetz im Jahre 1950 energisch vorgetrieben. Was die Produktion von Elektrizität anbetrifft, erhöhte sich im Laufe der Zeit die Bedeutung des Braunkohleabbaus in zwei Regionen, Westmazedonien (um die Städte Kozani, Florina und Ptolemaida) und Arkadien (Megalopolis), wo das erwähnte öffentliche Unternehmen vom griechischen Staat weite Konzessionen unentgeltlich erhielt. Vor allem in den 70er- und 80er-Jahren wurde in diesen beiden, zuvor landwirtschaftlich geprägten, Regionen eine Vielzahl von Kohlebergwerken und Kohlekraftwerken in Betrieb genommen; damit haben sich die örtliche Wirtschaft und Beschäftigung hin zum Kohlebergbau orientiert.