Aktuell gibt es zwei Gesetzesänderungen, die für die Wasser- und Energieversorger sowie Abwasserentsorger finanzielle Mehrbelastungen bedeuten. Es handelt sich um das Haushaltsbegleitgesetz 2011 und das Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes. Die ursprünglich geplante massive Steuererhöhung wurde auf Grund von Protesten seitens der betroffenen Unternehmen weitgehend zurückgenommen. Dennoch müssen sich die Unternehmen auf den Wegfall von Begünstigungen einstellen.
Das Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011), das in den Artikeln 7-9 Kürzungen der im Energie- und Stromsteuergesetz enthaltenen Steuerbegünstigungen für die energieintensiven Unternehmen, zu denen auch die Energie- und Wasserversorger zählen, vorsieht, wurde bereits am 28. Oktober 2010 vom Bundestag abschließend beraten und soll zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Die enthaltenen Kürzungen der Steuerprivilegien waren notwendig geworden, da die Bundesregierung im Juni bei der Verabschiedung ihres Sparpakets für diesen Steuerbereich Einsparungen von jährlich 1,5 Mrd. Euro ab 2012 (1 Mrd. Euro in 2011) beschlossen hat. Auf Grund massiver Proteste betroffener Unternehmen und den prognostizierten negativen Effekten für die weitere Wirtschaftsentwicklung sind die Steuererhöhungen letztlich jedoch moderater ausgefallen als ursprünglich geplant.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH |
Quelle: | Heft 12 - 2010 (November 2010) |
Seiten: | 2 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. Susanne Weber |
Artikel nach Login kostenfrei anzeigen | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Solarpflicht für Stellplätze in Nordrhein-Westfalen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Neue Vorgaben und praktische Herausforderungen der 'Solaranlagen-
Verordnung Nordrhein-Westfalen' (SAN-VO NRW)
Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.
Solarenergiegebiete und Beschleunigungsgebiete für Solarenergie
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Was bringt die Umsetzung der RED-III-Richtlinie durch die neuen §§ 249b
und 249c BauGB?
Floating-Photovoltaikanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
FPV haben gegenüber Flächenphotovoltaik an Land insbesondere den Vorteil, dass Fragen betreffend Flächenknappheit und Nutzungskonkurrenzen bei ihrer Errichtung kein Thema sind. Die FPV sind durch den Kühleffekt des Wassers in der Lage, mehr Strom zu produzieren als vergleichbare Anlagen an Land.
Netz- und sozialverträgliche Umstellung auf erneuerbare Energien
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2023)
Durch den unermüdlichen Einsatz derjenigen, die sich für eine Energiewende einsetzen bzw. eingesetzt haben, können wir aktuell drei positive Nachrichten in den Vordergrund meines Vortrags stellen. Wenn wir die vorhandene Technik in der richtigen Form kombinieren, sind wir nun in der Lage, eine kostensenkende und sozialverträgliche Energiewende umzusetzen.