Die Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNZV) ist am 9. September 2010 als Teil der Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts in Kraft getreten. Sie löst die bis dahin geltende Netzzugangsverordnung Gas aus dem Jahre 2005 ab.
Die Neufassung war erforderlich geworden, da sich die der Verordnung von 2005 zu Grunde liegenden Eckpfeiler des Netzzugangssystems in der Zwischenzeit erheblich geändert hatten. Im Vordergrund steht hierbei der Übergang von der Einzelbuchungsvariante auf das sogenannte Zweivertragsmodell im Jahr 2007, mit dem das ausschließliche Prinzip der innerhalb eines Marktgebietes frei zuordenbaren Kapazitäten eingeführt wurde. Die zweite wesentliche Änderung in den Netzzugangsregeln ergab sich durch die Festlegung der Bundesnetzagentur vom 28. Mai 2008 zu den Ausgleichsleistungen Gas ('GABi Gas'), die den Übergang von dem System einer Stundenbilanzierung mit dem so genannten Basisbilanzausgleich zu einer Tagesbilanzierung festschrieb. Weiteren Anpassungsbedarf brachte die Festlegung der Bundesnetzagentur vom 20. August 2007 zu den Geschäftsprozessen beim Lieferantenwechsel Gas ('GeLi Gas') mit sich.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH |
Quelle: | Heft 11 - 2010 (November 2010) |
Seiten: | 3 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. Friedrich von Burchard |
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