Die Beschlüsse zum integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) der Bundesregierung aus dem Jahr 2007 wurden durch ein umfangreiches Paket von Verordnungen und Gesetzen umgesetzt. Eine besondere Bedeutung wird in diesem Programm der Kraft-Wärme-Kopplung beigemessen. Der Anteil an KWK soll demnach von derzeit ca. 12 Prozent auf eine anteilige Stromerzeugung von 25 Prozent erhöht werden. Einen großen Beitrag zu diesem Ziel können die sogenannten Mikro-KWK-Anlagen leisten.
Von Mikro-KWK-Anlagen spricht man nach der aktuellen Normung (z. B. DIN 4709) in Anlehnung an die Gasgeräterichtlinie von Anlagen bis 70 kW Nennwärmebelastung. In der Regel sind damit Anlagen für den Einsatz in Ein- und Mehrfamilienhäusern gemeint. Stellt sich bei großen Anlagen häufig die Frage nach einer Wärmesenke zur Nutzung der bei der Umwandlung von chemisch gebundener Energie in Strom anfallenden Abwärme, ist diese bei Mikro-KWK-Anlagen zur Gebäudebeheizung in der Regel gegeben. Im Zusammenspiel mit geeigneten Puffer- bzw. Kombispeichern, welche sowohl heißes Wasser zur Gebäudebeheizung vorhalten als auch warmes Wasser für den sanitären Einsatz speichern, können diese Anlagen bei guter Planung sehr hohe Laufzeiten erreichen. Dies ist auch eine Grundvoraussetzung für einen wirtschaftlichen Betrieb. Der Betreiber hat die Möglichkeit, den erzeugten Strom im Gebäude selbst zu nutzen und den überschüssigen Strom in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Diesbezüglich gibt es für KWK-Strom eine so genannte Abnahmepflicht. Diese sieht vor, dass KWK-Strom in jedem Fall vom Netzbetreiber abgenommen und vergütet werden muss.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH |
Quelle: | Heft 11 - 2010 (November 2010) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 4,00 |
Autor: | Dr.-Ing. Rolf Albus Dipl.-Ing. Frank Burmeister Dipl.-Ing. Markus Fischer |
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