Prüfumfang der Wasserbehörde bei einem Antrag für oberflächennahe Geothermie

Die Suche nach erneuerbaren Energien darf nicht zu Lasten des Schutzgutes Grundwasser gehen. Zum Schutz von Boden und Grundwasser ist eine behördliche Zulassung für die Herstellung einer Erdwärmenutzung erforderlich. Für die Wasserbehörde ergibt sich daraus ein erheblicher Prüf- und Kontrollaufwand.

Zu keinem Zeitpunkt waren die Energiekosten in Deutschland so hoch wie heute. Alternative Energien stehen deshalb hoch im Kurs. Neben Wasserkraft, Solar-und Windenergie gewinnt gerade die Nutzung regenerativer Erdwärme zunehmend an Bedeutung. Bei den Wasserbehörden der Landkreise ist etwa ab dem Jahr 2006 eine verstärkte Nachfrage nach technischen und rechtlichen Vorgaben zur Herstellung von Erdwärmepumpen festzustellen. Die Nachfragen kamen hierbei vor allem von Bauherren, Heizungsbau-und Erdbohrunternehmen. Spätestens mit der verstärkten Nachfrage war es für die Wasserbehörden erforderlich, sich dem Thema aus wasserwirtschaftlicher Sicht anzunehmen. Hierbei mussten Fachliteratur und die vorhandenen Gesetze und Regelwerke ausgewertet werden. Vielfach waren auch Gespräche mit den Bohrfirmen und den in den Trinkwasserschutzgebieten tätigen Wasserversorgern erforderlich. Daraus ergaben sich eine Reihe rechtlicher und technischer Vorgaben, die bei den behördlichen Zulassungen Anwendung finden.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasser und Abfall 03/2010 (März 2010)
Seiten: 5
Preis: € 10,90
Autor: Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Waden
 
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