Der bestehende Rechtsrahmen für Netze

Die EU-Kommission entwickelt derzeit eine umfassende Energieinfrastrukturstrategie für Europa 2011 bis 2020, die so genannte Energiestrategie 2020.

Nach diesen Plänen soll die EU bis 2020 über intelligente Energienetze (smart grids) verfügen, die
• das Rückgrat eines vollständig integrierten Energiebinnenmarktes bilden, in dem Strom und Gas ungehindert zwischen den Mitgliedstaaten fließen können;
• die EU mit unterschiedlichen Energiequellen in Drittländern verbinden;
• die Einspeisung von Energie aus erneuerbaren Quellen (off- und on-shore) ermöglichen;
• die Nutzung neuer Energietechnologien wie die Abscheidung und Speicherung von CO2 (CCS) und eine intelligente Verbrauchsmessung (smart metering) zulassen;
• intelligent das Verhalten von Energieerzeugern und -verbrauchern lenken, um eine effiziente, nachhaltige und sichere Energieversorgung zu gewährleisten. Die Kommission will zur Erreichung dieser Ziele bis Ende 2010 ein Energieinfrastruktur- Paket vorlegen, das den bisherigen Rechtsrahmen für Transeuropäische Energienetze (TEN-E) ersetzen und die Grundlage für zukünftige EU-Strategien für Infrastruktur- und Verbindungsleitungen bilden soll. Als Instrumente zur Umsetzung ihrer Energiestrategie 2020 stellt sich die EU-Kommission vor, kurzfristig die Koordination von Energienetzen auf EU-Ebene durch die Kooperation von deren Betreibern zu fördern, die Bedingungen für Investitionen in die Infrastruktur zur Energieerzeugung und -verteilung zu verbessern und langfristig die Europäische Energieagentur (ACER) sowie die Europäischen Verbände der Übertragungsnetzbetreiber für Strom (ENTSO-E) und der Fernleitungsnetzbetreiber
für Gas (ENTSO-G) kompetentiell zu stärken.



Copyright: © TK Verlag - Fachverlag für Kreislaufwirtschaft
Quelle: Band 3 (2010) (September 2010)
Seiten: 12
Preis: € 0,00
Autor: Prof. Dr. jur. Dr. rer. pol. Dr. h.c. Franz Jürgen Säcker
 
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