Der bestehende Rechtsrahmen für Netze

Die EU-Kommission entwickelt derzeit eine umfassende Energieinfrastrukturstrategie für Europa 2011 bis 2020, die so genannte Energiestrategie 2020.

Nach diesen Plänen soll die EU bis 2020 über intelligente Energienetze (smart grids) verfügen, die
• das Rückgrat eines vollständig integrierten Energiebinnenmarktes bilden, in dem Strom und Gas ungehindert zwischen den Mitgliedstaaten fließen können;
• die EU mit unterschiedlichen Energiequellen in Drittländern verbinden;
• die Einspeisung von Energie aus erneuerbaren Quellen (off- und on-shore) ermöglichen;
• die Nutzung neuer Energietechnologien wie die Abscheidung und Speicherung von CO2 (CCS) und eine intelligente Verbrauchsmessung (smart metering) zulassen;
• intelligent das Verhalten von Energieerzeugern und -verbrauchern lenken, um eine effiziente, nachhaltige und sichere Energieversorgung zu gewährleisten. Die Kommission will zur Erreichung dieser Ziele bis Ende 2010 ein Energieinfrastruktur- Paket vorlegen, das den bisherigen Rechtsrahmen für Transeuropäische Energienetze (TEN-E) ersetzen und die Grundlage für zukünftige EU-Strategien für Infrastruktur- und Verbindungsleitungen bilden soll. Als Instrumente zur Umsetzung ihrer Energiestrategie 2020 stellt sich die EU-Kommission vor, kurzfristig die Koordination von Energienetzen auf EU-Ebene durch die Kooperation von deren Betreibern zu fördern, die Bedingungen für Investitionen in die Infrastruktur zur Energieerzeugung und -verteilung zu verbessern und langfristig die Europäische Energieagentur (ACER) sowie die Europäischen Verbände der Übertragungsnetzbetreiber für Strom (ENTSO-E) und der Fernleitungsnetzbetreiber
für Gas (ENTSO-G) kompetentiell zu stärken.



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Band 3 (2010) (September 2010)
Seiten: 12
Preis: € 0,00
Autor: Prof. Dr. jur. Dr. rer. pol. Dr. h.c. Franz Jürgen Säcker
 
 Artikel nach Login kostenfrei anzeigen
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren



Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Das Bundesverfassungsgericht und der Investitionsschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2023)
In its decision of 30 June 2020, the Federal Constitutional Court granted protection of legitimate expectations for frustrated investments in the approval procedure for the erection of wind turbines in the exclusive economic zone, but only with consideration of the affected parties and not on the basis of fundamental rights under Article 14 (1) of the Basic Law or Article 12 (1) of the Basic Law, but rather under Article 2 (1) of the Basic Law in conjunction with Article 20 (3) of the Basic Law. Article 20 (3) GG on the basis of the standards of retroactivity under the rule of law. In contrast to the overwhelming acceptance of the decision in the literature, the article criticises the rejection of the use of the fundamental right to property, but also the derivation of the said duty of consideration.

Planungs- und umweltrechtliche Probleme des Kohleausstiegs in Griechenland
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2023)
Die Elektrizitätsversorgung Griechenlands wurde- vor allem in den ländlichen Gebieten - unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg mit der Gründung des 'Öffentlichen Elektrizitätsunternehmens' (Δ.Ε.Η., Δημόσια ΕπιχείÏηση ΗλεκτÏισμοÏ, hier Public Power Corporation, PPC) per Gesetz im Jahre 1950 energisch vorgetrieben. Was die Produktion von Elektrizität anbetrifft, erhöhte sich im Laufe der Zeit die Bedeutung des Braunkohleabbaus in zwei Regionen, Westmazedonien (um die Städte Kozani, Florina und Ptolemaida) und Arkadien (Megalopolis), wo das erwähnte öffentliche Unternehmen vom griechischen Staat weite Konzessionen unentgeltlich erhielt. Vor allem in den 70er- und 80er-Jahren wurde in diesen beiden, zuvor landwirtschaftlich geprägten, Regionen eine Vielzahl von Kohlebergwerken und Kohlekraftwerken in Betrieb genommen; damit haben sich die örtliche Wirtschaft und Beschäftigung hin zum Kohlebergbau orientiert.

Der 'Doppelwumms' für die Windenergienutzung im Lichte von Akzeptanz, Beschleunigung und 'legislativer Effizienz'
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2023)
Die Lage ist prekär. Krisen sind zum Dauerzustand geworden, Zeit für Resilienz wird immer knapper. Auf die einschneidende Coronakrise folgt die Energiekrise, verursacht durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, und über allem schwebt seit Jahr(zehnt)en die Klimakrise.

Die Rolle von Biogas für eine sichere Gasversorgung in Deutschland
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2022)
Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine und der Gasmangellage nimmt auch die Aufmerksamkeit für Biogas zu. Sowohl gegenwärtige als auch zukünftige Potenziale können allerdings nur sehr begrenzt zur Unabhängigkeit von russischem Erdgas beitragen. Aus Biogas gewonnenes Biomethan, das Erdgas in allen Anwendungen ersetzen kann, hat derzeit einen Anteil am Gasmarkt von etwa 1 %. Dieser Anteil kann bis 2030 auf etwa 3 % ausgeweitet werden. Darüber hinaus kann Biogas russisches Erdgas in begrenztem Maße durch die Bereitstellung von Wärme und flexibel erzeugtem Strom ersetzen. Um diese Beiträge zur Energieversorgungssicherheit zu sichern und auszubauen, sollte vor allem die Substratbasis von Energiepflanzen stärker auf biogene Reststoffe und Abfälle umgestellt werden. Darüber hinaus können zusätzliche Anreize für eine weitergehende Flexibilisierung der Stromerzeugung aus Biogas sinnvoll sein.

Power-to-X und Wasserstoff: Perspektiven, Governance und das neue EU-Energierecht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2022)
Die Einhaltung des völkerrechtsverbindlichen Klimaschutzziels aus Art. 2 Abs. 1 Paris-Abkommen (PA) - Beschränkung der globalen Erwärmung auf deutlich unter zwei und möglichst 1,5 Grad Celsius - impliziert global in sämtlichen SektorenNullemissionen (respektive eineKompensation verbleibender Emissionen) in maximal zwei Dekaden, eher sogar deutlich weniger, will man das Ziel halbwegs sicher erreichen.