Netzausbau ist im Fokus der Energiepolitik. Egal ob in Berlin oder in Brüssel - der Ausbau der Ferntransportnetze (220 bis 380 kV) für Strom steht oben auf der energiepolitischen Agenda - aus gutem Grund: Mit dem Boom erneuerbarer Energien, vor allem der Windkraft1 und vor allem in Deutschland, ist die Erkenntnis gewachsen, dass zur Integration der Erneuerbaren in das elektrische System massiver Netzausbau und der Einsatz neuer, leistungsstarker Übertragungstechnik nötig sind.
Wenn Windstrom vor allem in windreichen aber bevölkerungsarmen Küstenregionen gewonnen wird, muss Strom über große Entfernungen zum Verbraucher transportiert und das Netz ausgebaut werden. Nur so kann der politisch gewünschte Umbau unserer Stromerzeugung gelingen. Auch die Erkenntnis, dass es zur Vollendung des Strombinnenmarktes - trotz mittlerweile dreier Elektrizitätsrichtlinien - vielleicht weniger am guten Willen der Marktakteure, sondern schlicht an Infrastruktur fehlt, hat den Netzausbau zum Aktionsschwerpunkt der Politik gemacht. Entsprechend der Vorreiterrolle, die Deutschland beim Ausbau erneuerbarer Energien beansprucht, ist der Bundesgesetzgeber bereits zweimal, Ende 2006 mit dem Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz sowie im August 2009 mit einem Artikelgesetz, das als Kernbestandteil das so genannte Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) enthielt, tätig geworden, um Netzausbau zu erleichtern. Die Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung vom November 2009 erklärt die Absicht, den Investitionsstau im Ausbau der nationalen Energienetze aufzulösen (…), die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine flächendeckende Modernisierung der Energienetze zu intelligenten Netzen weiter(zu)entwickeln, (…) die Verbindung der Stromnetze mit Informations- und Kommunikationstechnik zu einem Element des effizienten Netzbetriebs zu machen (und) eine weitere Beschleunigung der Planungsverfahren im Leitungsbau anzugehen.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Band 3 (2010) (September 2010) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. jur. Christian Schneller |
Artikel nach Login kostenfrei anzeigen | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.
Solarenergiegebiete und Beschleunigungsgebiete für Solarenergie
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Was bringt die Umsetzung der RED-III-Richtlinie durch die neuen §§ 249b
und 249c BauGB?
Floating-Photovoltaikanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
FPV haben gegenüber Flächenphotovoltaik an Land insbesondere den Vorteil, dass Fragen betreffend Flächenknappheit und Nutzungskonkurrenzen bei ihrer Errichtung kein Thema sind. Die FPV sind durch den Kühleffekt des Wassers in der Lage, mehr Strom zu produzieren als vergleichbare Anlagen an Land.
Das Bundesverfassungsgericht und der Investitionsschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2023)
In its decision of 30 June 2020, the Federal Constitutional Court granted protection of legitimate expectations for frustrated investments in the approval procedure for the erection of wind turbines in the exclusive economic zone, but only with consideration of the affected parties and not on the basis of fundamental rights under Article 14 (1) of the Basic Law or Article 12 (1) of the Basic Law, but rather under Article 2 (1) of the Basic Law in conjunction with Article 20 (3) of the Basic Law. Article 20 (3) GG on the basis of the standards of retroactivity under the rule of law. In contrast to the overwhelming acceptance of the decision in the literature, the article criticises the rejection of the use of the fundamental right to property, but also the derivation of the said duty of consideration.
Planungs- und umweltrechtliche Probleme des Kohleausstiegs in Griechenland
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2023)
Die Elektrizitätsversorgung Griechenlands wurde- vor allem in den ländlichen Gebieten - unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg mit der Gründung des 'Öffentlichen Elektrizitätsunternehmens' (Δ.Ε.Η., Δημόσια ΕπιχείÏηση ΗλεκτÏισμοÏ, hier Public Power Corporation, PPC) per Gesetz im Jahre 1950 energisch vorgetrieben. Was die Produktion von Elektrizität anbetrifft, erhöhte sich im Laufe der Zeit die Bedeutung des Braunkohleabbaus in zwei Regionen, Westmazedonien (um die Städte Kozani, Florina und Ptolemaida) und Arkadien (Megalopolis), wo das erwähnte öffentliche Unternehmen vom griechischen Staat weite Konzessionen unentgeltlich erhielt. Vor allem in den 70er- und 80er-Jahren wurde in diesen beiden, zuvor landwirtschaftlich geprägten, Regionen eine Vielzahl von Kohlebergwerken und Kohlekraftwerken in Betrieb genommen; damit haben sich die örtliche Wirtschaft und Beschäftigung hin zum Kohlebergbau orientiert.