Wasser- und Kernkraft gehören zu den umweltschonendsten Verfahren zur Stromerzeugung. Nuklear erzeugter Strom produziert 38-mal weniger Treibhausgase als Kohle, 27-mal weniger als Öl und 15-mal weniger als Erdgas.
Auf globaler Ebene spart die Nutzung der Kernkraft jährlich etwa 10 % der weltweiten CO2-Emissionen ein. In Hinblick auf die treibenden Kräfte - wie Sorge um den Treibhauseffekt, Bevölkerungswachstum, zukünftige Energieknappheit, geringe Betriebskosten und Reduzierung der Abhängigkeit von Gasimporten - beweist die Tatsache, dass derzeit 37 neue Reaktoren errichtet und weitere 108 bestellt oder in Planung sind, dass sich der Nuklearenergiemarkt im Aufschwung befindet. Die AREVA NP GmbH war beim Bau von 102 der weltweit 439 im Dezember 2008 in Betrieb befindlichen Reaktoren beteiligt und wirkt an der Versorgung mit Brennstoff für 148 Reaktoren mit. Das Unternehmen hat in seinem Reaktorportfolio mit den EPRTM, KERENATM und ATMEA1TM (im Verbund mit Mitsubishi Heavy Industries (MHI)) Designs fortschrittliche Designkonzepte für Reaktoren der Generation III+ entwickelt, die die strengsten Anforderungen hinsichtlich nuklearer Sicherheit, Betriebszuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllen. Der EPRTM Reaktor stammt direkt von den bewährten N4 und KONVOI Reaktoren ab, den modernsten Reaktoren aus Frankreich und Deutschland.
Copyright: | © TU Dresden, Institut für Energietechnik |
Quelle: | Sichere und nachaltige Energieversorgung 2009 (Oktober 2009) |
Seiten: | 18 |
Preis: | € 18,00 |
Autor: | Dr. Zoran Stosic Dipl.-Ing. Uwe Stoll |
Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Genehmigungs- und Beteiligungsfiktionen - ein effektives Instrument der Verfahrensbeschleunigung für Windenergieanlagen?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2025)
Zur Beschleunigung von Planungs- und Zulassungsverfahren setzt der Gesetzgeber verschiedentlich auch das Instrument einer Fiktion von nicht fristgerecht ergangenen Behördenentscheidungen ein. Dabei kann es sich z.B. um das Einvernehmen einer Gemeinde zu einer Baugenehmigung nach § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB, um Baugenehmigungen für zumeist kleinere Bauvorhaben nach den LBauO der Länder, um die Genehmigung einer Änderung von Windenergieanlagen nach § 16 bAbs. 9S. 1BImSchGimRahmeneinesRepowering oder auch um die Bestätigung eines Entsorgungsnachweises für gefährliche Abfälle nach § 5 Abs. 5 NachwV handeln.
Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.
Solarenergiegebiete und Beschleunigungsgebiete für Solarenergie
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Was bringt die Umsetzung der RED-III-Richtlinie durch die neuen §§ 249b
und 249c BauGB?
Floating-Photovoltaikanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
FPV haben gegenüber Flächenphotovoltaik an Land insbesondere den Vorteil, dass Fragen betreffend Flächenknappheit und Nutzungskonkurrenzen bei ihrer Errichtung kein Thema sind. Die FPV sind durch den Kühleffekt des Wassers in der Lage, mehr Strom zu produzieren als vergleichbare Anlagen an Land.
Das Bundesverfassungsgericht und der Investitionsschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2023)
In its decision of 30 June 2020, the Federal Constitutional Court granted protection of legitimate expectations for frustrated investments in the approval procedure for the erection of wind turbines in the exclusive economic zone, but only with consideration of the affected parties and not on the basis of fundamental rights under Article 14 (1) of the Basic Law or Article 12 (1) of the Basic Law, but rather under Article 2 (1) of the Basic Law in conjunction with Article 20 (3) of the Basic Law. Article 20 (3) GG on the basis of the standards of retroactivity under the rule of law. In contrast to the overwhelming acceptance of the decision in the literature, the article criticises the rejection of the use of the fundamental right to property, but also the derivation of the said duty of consideration.