Nach den energiepolitischen Zielen der Bundesregierung soll der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch, d.h. für Strom, Wärme und Kraftstoffe, bis 2020 von derzeit 10 % auf mindestens 18 % gesteigert werden. Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung soll allein 30 % betragen. Biomasse liefert derzeit mit 70 % den größten Beitrag. Mehr als die Hälfte davon gehen direkt in die Wärmebereitstellung. Biogene Kraftstoffe der 1. Generation, Biodiesel, Pflanzenöl, machen 20 % aus, Strom aus biogenen Brennstoffen etwa
16 %. Ähnlich wie bei der Windenergie wächst die Stromerzeugung aus biogenen Brennstoffen überproportional stark.
Zur Vermeidung einer direkten Nahrungsmittelkonkurrenz kommen als Einsatzstoffe neben Holz insbesondere biogene Reststoffe wie Stroh, in Frage. Diese halmartigen Brennstoffe sind häufig sehr inhomogen in der Zusammensetzung und weisen einen hohen Ascheanteil sowie hohe Alkali- und Chlorgehalte auf, wodurch die Nutzung in thermischen Prozessen erheblich erschwert wird, da die Ascheschmelzpunkte stark abgesenkt werden. Vergasungstechnologien stellen eine attraktive Möglichkeit dar, um solche Einsatzstoffe in ein wohl definiertes Zwischenprodukt, Synthesegas, zu überführen, das dann gezielt stofflich oder energetisch verwertet werden kann. Die energetische Verwertung z.B. in Gasturbinen stellt dabei andere Anforderungen an die Synthesegasqualität als Syntheseprozesse zur Erzeugung von chemischen Rohstoffen oder zur Kraftstoffherstellung.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Band 4 (2010) (September 2010) |
Seiten: | 12 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Hans Leibold Prof. Dr.-Ing. Helmut Seifert |
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Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.
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