Die Branche mochte sie anfänglich gar nicht, die Emissionsgrenzwerte. In der Erinnerung kann man es sich kaum noch vorstellen, dass einmal wegen eines Grenzwertes einer Kraftwerksanlage ein gesamter Bundestag seinen Sommerurlaub unterbrechen musste. Heute sind einheitliche Grenzwerte bei Kraftwerksanlagen in Deutschland eine Erfolgsgeschichte und niemand möchte sie missen. Die letzte Nachjustierung der 13. BImSchV ist aus dem Jahr 2004. Wie wird
es weitergehen, was steht an?
Für den Kraftwerksbereich werden in der nächsten Legislaturperiode spannende Fragen anstehen. So wird zum Komplex Carbon Capture and Storage (CCS) zu entscheiden sein, wie die Verzahnung mit dem vorhandenen immissionsschutzrechtlichen Regelungsbereich stattfinden wird. Auf jeden Fall wird in der nächsten Legislaturperiode im Rahmen der Umsetzung der CCS-Richtlinie die 13. BImSchV anzupassen sein.
| Copyright: | © TU Dresden, Institut für Energietechnik |
| Quelle: | Sichere und nachaltige Energieversorgung 2009 (Oktober 2009) |
| Seiten: | 14 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Prof. (apl.) Dr. Uwe Lahl |
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