Potenziale der Bioabfallvergärung und Gasnutzung in Berlin

Das Ziel der Bundesregierung ist die Reduzierung der Emission treibhausrelevanter Gase in Deutschland um 40 % gegenüber 1990 bis spätestens 2020. Ein Ziel, das sich nur durch eine nachhaltige Wirtschaft - der Einsparung von Energie, der Erzeugung regenerativer Energie und eines effizienteren Energieeinsatzes - erreichen lässt. Die Abfallwirtschaft kann hierbei auch zukünftig besonders beim Thema Bioabfall einen nicht unbeträchtlichen Beitrag zur Erreichung der Ressourcen-, Energie- und Klimaziele leisten.

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich für die deutsche Abfallwirtschaft viel verändert. Aus reinen Entsorgern wurden Experten für Recycling und Verwertung. Mit einer hervorragenden CO2-Bilanz ist die deutsche Abfallwirtschaft Vorreiter in der Umsetzung von Klimaschutzzielen. Das belegt die neue Studie 'Klimaschutzpotenziale der Abfallwirtschaft' [1]. Die Studie untersucht die Potenziale der stofflichen und energetischen Verwertung der relevanten Abfallfraktionen. Die Ergebnisse belegen den bedeutsamen Beitrag, den die deutsche Abfallwirtschaft schon heute zur Senkung der nationalen Treibhausgasemissionen leistet. Und sie präsentiert  Möglichkeiten, die Emissionen in Deutschland weiter zu senken. Auch die Fraktion Bio- und Grünabfälle kann einen weiteren Beitrag leisten. Bei der separaten Erfassung von Bio- und Grünabfällen nimmt Deutschland im europaweiten Vergleich eine Spitzenposition ein.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 22. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum - 2010 (April 2010)
Seiten: 18
Preis: € 9,00
Autor: Dr.-Ing. Alexander Gosten
Dipl. Ing. Thomas Rücker
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren



Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Genehmigungs- und Beteiligungsfiktionen - ein effektives Instrument der Verfahrensbeschleunigung für Windenergieanlagen?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2025)
Zur Beschleunigung von Planungs- und Zulassungsverfahren setzt der Gesetzgeber verschiedentlich auch das Instrument einer Fiktion von nicht fristgerecht ergangenen Behördenentscheidungen ein. Dabei kann es sich z.B. um das Einvernehmen einer Gemeinde zu einer Baugenehmigung nach § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB, um Baugenehmigungen für zumeist kleinere Bauvorhaben nach den LBauO der Länder, um die Genehmigung einer Änderung von Windenergieanlagen nach § 16 bAbs. 9S. 1BImSchGimRahmeneinesRepowering oder auch um die Bestätigung eines Entsorgungsnachweises für gefährliche Abfälle nach § 5 Abs. 5 NachwV handeln.

Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.

Solarenergiegebiete und Beschleunigungsgebiete für Solarenergie
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Was bringt die Umsetzung der RED-III-Richtlinie durch die neuen §§ 249b und 249c BauGB?

Floating-Photovoltaikanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
FPV haben gegenüber Flächenphotovoltaik an Land insbesondere den Vorteil, dass Fragen betreffend Flächenknappheit und Nutzungskonkurrenzen bei ihrer Errichtung kein Thema sind. Die FPV sind durch den Kühleffekt des Wassers in der Lage, mehr Strom zu produzieren als vergleichbare Anlagen an Land.

Das Bundesverfassungsgericht und der Investitionsschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2023)
In its decision of 30 June 2020, the Federal Constitutional Court granted protection of legitimate expectations for frustrated investments in the approval procedure for the erection of wind turbines in the exclusive economic zone, but only with consideration of the affected parties and not on the basis of fundamental rights under Article 14 (1) of the Basic Law or Article 12 (1) of the Basic Law, but rather under Article 2 (1) of the Basic Law in conjunction with Article 20 (3) of the Basic Law. Article 20 (3) GG on the basis of the standards of retroactivity under the rule of law. In contrast to the overwhelming acceptance of the decision in the literature, the article criticises the rejection of the use of the fundamental right to property, but also the derivation of the said duty of consideration.