Das Bundesland Schleswig-Holstein ist eines der wenigen Bundesländer, in denen Bioabfälle bereits flächendeckend getrennt erfasst werden. Rund 205.000 Mg/a Bioabfall wurden dadurch im Jahr 2008 einer Verwertung in insgesamt 13 immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen (Quelle: Abfallbilanz Schleswig-Holstein 2008) zugeführt.
Für die Bearbeitung der einzelnen Fragestellungen werden sowohl diverse anlagenspezifische Daten und Informationen zu den Bestandsanlagen als auch zur anaeroben Prozesstechnik ausgewertet. Hierzu wurden uns u.a. vorliegende Praxiserfahrungen und erste vorliegende konzeptionelle Ansätze und Planungen von den beteiligten Anlagenbetreibern zur Verfügung gestellt, die zum Gelingen dieses Projektes maßgeblich beigetragen haben.
Copyright: | © Eigenbeiträge der Autoren |
Quelle: | Jahrgang 2010 (Dezember 2010) |
Seiten: | 88 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Rüdiger Oetjen-Dehne |
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Genehmigungs- und Beteiligungsfiktionen - ein effektives Instrument der Verfahrensbeschleunigung für Windenergieanlagen?
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Zur Beschleunigung von Planungs- und Zulassungsverfahren setzt der Gesetzgeber verschiedentlich auch das Instrument einer Fiktion von nicht fristgerecht ergangenen Behördenentscheidungen ein. Dabei kann es sich z.B. um das Einvernehmen einer Gemeinde zu einer Baugenehmigung nach § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB, um Baugenehmigungen für zumeist kleinere Bauvorhaben nach den LBauO der Länder, um die Genehmigung einer Änderung von Windenergieanlagen nach § 16 bAbs. 9S. 1BImSchGimRahmeneinesRepowering oder auch um die Bestätigung eines Entsorgungsnachweises für gefährliche Abfälle nach § 5 Abs. 5 NachwV handeln.
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Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.
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Was bringt die Umsetzung der RED-III-Richtlinie durch die neuen §§ 249b
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In its decision of 30 June 2020, the Federal Constitutional Court granted protection of legitimate expectations for frustrated investments in the approval procedure for the erection of wind turbines in the exclusive economic zone, but only with consideration of the affected parties and not on the basis of fundamental rights under Article 14 (1) of the Basic Law or Article 12 (1) of the Basic Law, but rather under Article 2 (1) of the Basic Law in conjunction with Article 20 (3) of the Basic Law. Article 20 (3) GG on the basis of the standards of retroactivity under the rule of law. In contrast to the overwhelming acceptance of the decision in the literature, the article criticises the rejection of the use of the fundamental right to property, but also the derivation of the said duty of consideration.