Die durch das Lagerstättengesetz geregelte Verpflichtung zur Anzeige von Bohrungen sowie die Vorlage der gewonnenen Ergebnisse wird gerade von Bohrfirmen und Fachplanern aus der jungen Geothermiebranche häufig als unliebsame Pflicht angesehen und dieser wird daher teilweise nur ungenügend nachgekommen. Der vorliegende Artikel zeigt auf, dass das inhaltliche Ziel des Lagerstättengesetzes - das Sammeln, Auswerten und Aufbereiten geologischer Daten durch die Staatlichen Geologischen Dienste - eine auch für die Erschließung der oberflächennahen Geothermie nützliche Maßnahme ist, die den Bohrfirmen und Fachplanern letztlich selbst zugutekommt.
Von der Zusammenarbeit von Bohrfirmen, Fachplaner und Staatlichen Geologischen Diensten bei der geologischen Landesaufnahme profitieren alle Beteiligten gleichermaßen. Wenn die Anzeige von Bohrungen gemäß Lagerstättengesetz und die Vorlage der Bohrergebnisse von Bohrfirmen und Fachplanern weniger als Pflicht oder Bedrohung, sondern vielmehr als Chance zur langfristigen Schaffung einer verbesserten Grundlage für zukünftige EWS-Planungen gesehen werden,wird zum Nutzen aller die Ressource 'Geodaten' durch intensive Nutzung stetig vermehrt. Die Annahme, dass eine fachlich fundierte geologische Aufnahme der eigenen EWS-Bohrungen nicht erforderlich ist, da die Planung auf dem Erfahrungswert 50 W/m beruht oder man potenzielle Gefährdungsverhältnisse im Griff habe, ist hingegen zu kurz gegriffen.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH |
Quelle: | Sonderherft 2010 (Februar 2010) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 4,00 |
Autor: | Dr. Sven Rumohr Ingo Schäfer |
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