Fachartikel Emissionshandel

Klimaschutz außerhalb des Emissionshandelssystems
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (7/2008)
Dieser Beitrag befasst sich mit den derzeit (noch) nicht unter das Emissionshandelssystem fallenden Aktionsfeldern. In Deutschland verursacht der Nicht-Emissionshandels- Sektor aktuell 52 % der Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen).

Neuere Entwicklungen im Emissionshandelsrecht der Bundesrepublik Deutschland
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (7/2008)
Klimaschutzrecht gibt es auf völker-, europa- und nationalrechtlicher Ebene. Völkerrechtlich ist das Kyoto-Protokoll relevant, welches unter anderem die handelbaren Emissionsrechte einführt. Dem folgt europarechtlich die Richtlinie 2003/87/EG; sie bestimmt, das Handelssystem zum 1.1.2005 in den Mitgliedstaaten einzuführen; bis zum 3.12.2003 waren verschiedene Umsetzungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten durchzuführen; der nationale Zuteilungsplan war bis zum 31.3.2004 nach Brüssel zu melden.

Änderungen im Immissionsschutzrecht - Effekte für Bioenergieprojekte
© OTH Amberg-Weiden (6/2008)
Im vergangenen Jahr sind eine Reihe rechtlicher Änderungen im Bereich des Immissionsschutzrechtes und zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien in Kraft getreten bzw. auf den Weg gebracht worden. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sollen die Gesetzesvorhaben genannt und Auswirkungen auf Biomasseprojekte mit immissionsschutzfachlicher Bedeutung vorgestellt werden.

Emissionshandel II - Beiträge der Bioenergie
© OTH Amberg-Weiden (6/2008)
In den letzten Jahren wurde in der umweltpolitischen Steuerung ein Instrument eingesetzt, das vor 20 Jahren vornehmlich in den Lehrbüchern einiger Umweltökonomen existierte: Die handelbaren Nutzungsrechte. Das Emittieren von Schadstoffen ist nur erlaubt, wenn der Emittent das Nutzungsrecht vorweisen kann, auch diese Emissionseinheit emittieren zu dürfen. Damit wurde ein Nutzungsrecht der Luft als Aufnahmemedium für Schadstoffe eingeführt. Da diese Nutzungsrechte unter den beteiligten Akteuren gehandelt werden können, spricht man auch vom Emissionshandel.

Kleine Biomassekessel - Emissionsminderung durch Primärmaßnahmen
© OTH Amberg-Weiden (6/2008)
Die Emissionen von kleinen Biomassekesseln, die in Europa millionenfach zur Beheizung von Gebäuden eingesetzt werden, tragen zusammen mit den durch Verkehr verursachten Emissionen ganz wesentlich zur Belastung der Luft mit partikelförmigen und gasförmigen Schadstoffen bei, vgl. [1]. Das aktuelle Bestreben auch alternative Biomassesorten (z. B. Getreidekörner, pelletiertes Stroh oder auch Getreideganzpflanzen etc.) in kleinen Heizkesseln zu verbrennen, verschärft die Diskussion erheblich, da diese Brennstoffe aufgrund der im Vergleich zu Holz höheren Gehalte von Problemstoffen (z. B. Asche, Stickstoff, Chlor) ein höheres Emissionspotenzial aufweisen [2].

Der Rechtsrahmen für den Handel mit CO2-Emissionsrechten in Ungarn
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2008)
Der Handel mit Emissionsrechten - als sog. flexibler Mechanismus - gehört zu den Mitteln des Klimaschutzes.1 Durch den Handel ist die Reduktion des Ausstoßes der Treibhausgase nicht zu erreichen. Dieser ermöglicht aber der betroffenen Branche, die notwendigen Reduktionsmaßnahmen dort durchzuführen, wo sie die geringsten Kosten verursachen. Gegenstände des Handels sind Rechte zur Freisetzung von je einer Tonne Kohlendioxid bzw. eines anderen (äquivalenten) Treibhausgases. Diese Rechte werden in den verschiedenen Rechtsvorschriften bzw. im Schrifttum unterschiedlich - (Emissions-) Rechte, Quoten, Zertifikate, Berechtigungen, Einheiten, usw. - benannt.

Maßnahmen zur Eindämmung der Klimawirkungen des Luftverkehrs - eine Standpunktbestimmung anhand des geplanten Emissionshandelssystems der EU
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2008)
Das politische Tauziehen in Brüssel um den Entwurf einer 'Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Einbeziehung des Luftverkehrs in das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten (ETS)' ist derzeit in vollem Gange. Besonders dem Europäischen Parlament und namentlich dem dortigen Umweltausschuss geht der Richtlinienvorschlag der Kommission noch nicht weit genug. Gefordert wird eine Gestaltung des Handelssystems, die den Erwerb von Zertifikaten deutlich verteuern würde.

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Teilnahme am Emissionshandel
© TK Verlag - Fachverlag für Kreislaufwirtschaft (5/2008)
Am 1. Januar 2008 beginnt die zweite Zuteilungsperiode des europäischen Emissionshandelssystems. Diese umfasst die Jahre 2008 bis 2012. In Deutschland sind die Emissionsberechtigungen für diese zweite Zuteilungsperiode bis zum 28. Februar 2008 von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) auszugeben.

Ermittlung der Zusatzbelastung nach TA Lärm
© TK Verlag - Fachverlag für Kreislaufwirtschaft (5/2008)
Die Erteilung einer Neugenehmigung oder der Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer bereits bestehenden Anlage setzt voraus, dass hierdurch keine schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) [1] hervorgerufen werden. Der generelle Prüfumfang beinhaltet hierbei den Lärmschutz, zumal der Gewerbelärm den Klassiker aller im Rahmen von industriellen Genehmigungsverfahren relevanten Emissionen darstellt.

CO2-Zertifikathandel bei Deponiegasanlagen
© Institut für Abfall- und Kreislaufwirtschaft - TU Dresden (9/2007)
Im vorliegendem Beitrag wird gezeigt, über welche Mechanismen die Reduktion von Treibhausgasemissionen in den CO2-Zertifiktehandel eingebracht werden können. Da die Zusätzlichkeit ein wesentliches Kriterium für eine Projektanerkennung ist, können Reduktionsleistungen nur in Gastgeber-Ländern anerkannt werden, in denen die Verwertung von Deponiegas weder rechtlich vorgeschrieben noch Stand der Technik ist. In Deutschland wäre dies daher nur für Deponien mit Schwachgasemissionen möglich.

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Literaturtip:
 
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