Emissionshandelspflicht und Biomasse - Die Ausnahmevorschrift des § 2 Abs. 5 Alt.2 TEHG

Der Umfang und die Komplexität des Klimaschutzes erfordern nicht nur ein einziges Instrument wie die Förderung des Einsatzes erneuerbaren Energien, sondern eine Vielzahl weiterer Ansätze. Dazu gehört unter anderem auch der Emissionshandel.

Mit der Einführung des Emissionshandels im Jahr 2005 drohten Anlagen in Deutschland, die für den produzierten Strom eine Vergütung nach dem Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG 2004) erhielten, in den Emissionshandel miteinbezogen zu werden. Um dies zu vermeiden, hat der Gesetzgeber mit § 2 Abs. 5 Alt. 2 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) eine Ausnahmeregelung geschaffen. Nach dieser Regelung unterlagen Anlagen nach § 2 EEG nicht dem Anwendungsbereich des TEHG. Für die emissionshandelsrechtliche Handelsperiode 2008 bis 2012 wurde § 2 Abs. 5 Alt. 2 TEHG angepasst. Hintergrund dafür war die Änderung des EEG 2009. Die nächste Änderung der Ausnahmevorschrift steht unmittelbar bevor.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 01 - 2011 (Februar 2011)
Seiten: 9
Preis: € 25,00
Autor: Dr. Christian P. Zimmermann
Dr. Gernot-Rüdiger Engel
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren



Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

In der Schwebe
© Rhombos Verlag (2/2016)
Aktuelle rechtliche Entwicklungen bringen Bewegung in die Diskussion über den Emissionshandel

Emissionshandels-Reform und das Verhältnis von Klima- und Industriepolitik
© Eigenbeiträge der Autoren (10/2014)
Die EU-Klimapolitik soll umfassend reformiert und weiterentwickelt werden. Einen Vorschlag dazu hat die EU-Kommission im Januar 2014 vorgelegt. Im Oktober nun könnten hierzu grundsätzliche Entscheidungen gefällt werden. Die Vorschläge würden Klima- und Energiepolitik enger miteinander verzahnen. Und sie würden den EU-Emissionshandel wieder wahrnehmbarer zu dem machen, was er ist und sein sollte: das Leitinstrument der Klimapolitik. Als solches kann er den Klimaschutz so wirksam und kosteneffizient unterstützen wie kein anderes Instrument.

Emissionshandel: Ausweitung in Europa bei weltweitem Stocken?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2014)
Während der internationale Klimaschutzprozess stockt, wird auf EU-Ebene noch eine Ausweitung des Emissionshandels überlegt - mit zweifelhaften Erfolgsaussichten.

EU-Emissionshandel: Auswirkungen der dritten Handelsphase für EVU in Deutschland
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2014)
Europarecht, deutsche Umsetzung und Änderungen der Zertifikatvergabe

Strafen und Bußen im Emissionshandelsrecht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2014)
Seit nunmehr einem Jahr gilt das anlässlich der dritten Handelsperiode 2013 bis 2020 grundlegend überarbeitete Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG). Im Zuge dieser Novelle waren auch die Sanktions- und Bußgeldvorschriften reformiert worden. Insgesamt ist hierdurch ein deutlich strengeres Regime zur Durchsetzung der emissionshandelsrechtlichen Betreiberpflichten zu verzeichnen. Strenge Sanktionen bedingen aber gleichzeitig ein entsprechendes Bedürfnis nach klaren Konturen der sanktionierten Pflichten. Hier besteht auch neun Jahre nach der Einführung des Emissionshandels noch Nachholbedarf. Immer noch nicht abschließend geklärt ist insbesondere, unter welchen Voraussetzungen die Strafzahlung für die Verletzung der Abgabepflicht greift. Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu den europäischen Vorgaben hierzu hat vorerst mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet. Mit Spannung wird nun erwartet, wie sich das Europäische Gericht, dem das Bundesverwaltungsgericht die Angelegenheit vorlegt, positionieren wird.

Login

Literaturtip:
 
zu www.energiefachbuchhandel.de