Dipl.-Ing. Heinz Bogon Beratender Ingenieur, ö.b.u.v. Sachverständiger von der Ingenieurkammer Nds. ö.b.u.v. Sachverständiger für Altlastuntersuchung und -sanierung Marschstraße 24 DE - 31535 Neustadt 838 Besucher auf diesem Profil phone: 05032/61631 fax: 05032/801536 mobile: Internet: | |
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Schwerpunkte: | Bauwesen - Umwelttechnik Altlasten, Abfallwirtschaft, Geotechnik, Bauschadstoffe, Gefahrstoffe, Arbeitsschutz |
Aktuelle Tätigkeit: | Beratender Ingenieur ö.b.u.v. Sachverständiger Dozent in der beruflichen Weiterbildung |
Frühere Tätigkeit: | Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Univ. Hannover Abteilungsleiter in einem großen, überregionalen Ingenieurbüro |
Ausbildung: | Bauingenieur, Universität Hannover |
Fachbeiträge: | Asbest, KMF und andere gefährliche Bauabfälle auf Deponien (11/2016) Deponiefolgenutzungen - Geotechnische Fragen bei Photovoltaik- und Windkraftanlagen (12/2012) Folgenutzungen von Deponien - eine systematische Betrachtung (12/2010) Ausbauasphalt und Straßenaufbruch Vorerkundung und sachgerechter Umgang im Rahmen der Sanierung von Verkehrsflächen (6/2008) Sünden der Vergangenheit - Bausanierung und Rückbau sorgen oft für böse Überraschungen (11/2006) Abfälle aus Bausanierung und Rückbau – ein unterschätztes Problem? (5/2006) Deponiegasprognose: Worauf kommt es an? (12/2004) |
Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.
Grundstrukturen und Gütekriterien eines Klimawandelfolgenrechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel geschieht. Und ganz unabhängig davon, wie stark wir ihn bremsen werden, spüren wir schon heute seine unabwendbaren Folgen und werden in Zukunft noch stärker mit ihnen zu kämpfen haben.
CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.