Dr. Hubert Heilmann Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern 1653 Besucher auf diesem Profil | |
Sprachkompetenz: | |
Nationalität: | deutsch |
Schwerpunkte: | Verfahrensökonomie Pflanzen- und Tierproduktion, Erarbeitung vom Empfehlungen und Hilfen für agrarpolitische Entscheidungsträger, Zuckerrüben-Wertschöpfungskette, Nachhaltigkeit, Umweltökonomie |
Aktuelle Tätigkeit: | Institutsleiter Pflanzenproduktion und Betriebswirtschaft stellvertretender Leiter der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei MV |
Frühere Tätigkeit: | Geschäftsführer des Arbeitskreises für Betriebsführung Köln-Aachener Bucht, LWK Rheinland |
Ausbildung: | Dipl.-Ing. agr. Allgemeine Agrarwissenschaften an der Uni. Hohenheim Promotion (Dr. sc. agr.) bei Prof. J. Zeddies im SFB: Umweltgerechte Nutzung von Agrarlandschaften |
Fachbeiträge: | Wirtschaftlichkeit der Bioenergie bei steigendem Agrarpreisniveau (6/2013) Heizen mit Stroh - Kostenstruktur der landwirtschaftlichen Wärmeerzeugung (6/2012) Bioethanolrübenanbau - ein Beitrag zur Sicherung regionaler Wertschöpfungspotenziale (10/2009) |
Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.
Grundstrukturen und Gütekriterien eines Klimawandelfolgenrechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel geschieht. Und ganz unabhängig davon, wie stark wir ihn bremsen werden, spüren wir schon heute seine unabwendbaren Folgen und werden in Zukunft noch stärker mit ihnen zu kämpfen haben.
CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.