Innerhalb der Rehabilitation von Gas- und Wasserrohrnetzen werden bei der Erneuerungsplanung infolge ihres hohen Finanzbedarfs zunehmende Anforderungen an die Auswahl und Reihenfolge der auszuwechselnden Betriebsmittel gestellt.
Soweit die Auswechslung nicht durch Dritte verursacht wird, reichen Alters-, Schadens- und Zustandkriterien für die Erneuerungsentscheidung nicht mehr aus. Es wird eine neue und erweiterte Methodik vorgestellt, die für jeden Leitungsabschnitt eine Quantifizierung nach den übergeordneten Erneuerungskriterien Risiko (bei Gasrohrnetzen) und Dringlichkeit (bei Wasserrohrnetzen) ermittelt. Die prognostizierten Ausfallfunktionen und zugelassenen Schadensentwicklungen führen in Verbindung mit den Kriterien Risiko bzw. Dringlichkeit zum optimalen“ Jahresbudget.
Copyright: | © DIV Deutscher Industrieverlag GmbH |
Quelle: | GWF Special 2007 (März 2007) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 8,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Rudi Wehr Dr. Ing. Dirk König |
Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.
Grundstrukturen und Gütekriterien eines Klimawandelfolgenrechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel geschieht. Und ganz unabhängig davon, wie stark wir ihn bremsen werden, spüren wir schon heute seine unabwendbaren Folgen und werden in Zukunft noch stärker mit ihnen zu kämpfen haben.
CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.