Ist die MBA gescheitert?

Im Jahre 1988 wurde die Intecus GmbH vom Landkreis Marburg-Biedenkopf beauftragt, die erste moderne mechanisch-biologische Anlage in Deutschland zu entwerfen und in ihrer Genehmigungsplanung zusammen mit einer Deponie genehmigen zu lassen.

Gemäß der Planung sollte diese mechanisch-biologische Anlage als Vorschaltanlage vor der Deponie fungieren und die von der politischen Opposition geforderte Müllverbrennungsanlage abwehren. Ein wichtiges Ziel war die Reduktion der Masse und der Inertisierung des einzubauenden Materials. Bei der Beurteilung der Anlage spielte die Massenbilanzierung eine wichtige Rolle.

Gemäß der Planungsunterlagen und der in Abbildung 2 dargestellten Masse wird deutlich, dass die Deponie in Wirklichkeit sehr marginal entlastet wird bezogen auf die Masse.



Copyright: © Veranstaltergemeinschaft Bilitewski-Faulstich-Urban
Quelle: 12. Fachtagung thermische Abfallbehandlung (März 2007)
Seiten: 6
Preis: € 3,00
Autor: Prof. Dr.-Ing. habil. Dr. h.c. Bernd Bilitewski
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.

Grundstrukturen und Gütekriterien eines Klimawandelfolgenrechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel geschieht. Und ganz unabhängig davon, wie stark wir ihn bremsen werden, spüren wir schon heute seine unabwendbaren Folgen und werden in Zukunft noch stärker mit ihnen zu kämpfen haben.

CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.