Klare Prioritäten - Hausbesitzer wollen selbst bestimmen, wer bei ihnen entsorgt

Hausbesitzer haben die kommunale Bevormundung bei der Abfallentsorgung satt. Sie wollen lieber selbst entscheiden, wer den Müll bei ihnen abholt. Das ergab eine BDE-Befragung bei potenziellen Privatkunden der Entsorgungswirtschaft, die dabei durchaus zwischen privaten und kommunalen Dienstleistern zu unterscheiden wussten. Bernd Waßmann fasst die wesentlichen Ergebnisse der aktuellen Meinungsumfrage zusammen.

27.02.2001 Kieselgrau, moosgrün oder gewagt - orange: Der Verbracher hatte die Wahl. Aber auch nur diese: Die Farben seiner Telefonapparte durfte er selbst bestimmern, sofern außer kieselgrau andere Farben überhaupt auf Lager waren...

Unternehmen, Behörden + Verbände: BDE, Forsa, TU Berlin, VKS
Autorenhinweis: Bernd Waßmann



Copyright: © Deutscher Fachverlag (DFV)
Quelle: Januar/Februar 2001 (Januar 2001)
Seiten: 4
Preis: € 0,00
Autor: Bernd Waßmann
 
 Artikel nach Login kostenfrei anzeigen
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.

Grundstrukturen und Gütekriterien eines Klimawandelfolgenrechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel geschieht. Und ganz unabhängig davon, wie stark wir ihn bremsen werden, spüren wir schon heute seine unabwendbaren Folgen und werden in Zukunft noch stärker mit ihnen zu kämpfen haben.

CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.