Veränderungen bei der Erfassung von Elektro-Altgeräten vor dem Hintergrund des ElektroG

Nach langem Ringen zwischen den politischen Institutionen (Bundesregierung, Bundesrat, Bundestag) und den betroffenen Gruppen (Hersteller, Entsorger und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger) ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) am 16.3.2005 in Kraft getreten.

Mit der Verzögerung von mehr als einem halben Jahr zu den Umsetzungsvorgaben der Europäischen Richtlinie (engl. WEEE) sind auch die Fristen entsprechend nach hinten verschoben worden. Für die Erfassung sind folgende Fristen zu beachten: Bis zum 23.11.05 müssen die örE der gemeinsamen Stelle (Elektro-Altgeräte- Register; EAR) die Anzahl und Standorte der Übergabepunkte und die dort bereitgestellten Elektroaltgeräte-Gruppen melden. Die EAG-Gruppen sind:



Copyright: © Universität Stuttgart - ISWA
Quelle: 83. Abfalltechnisches Kolloquium (November 2005)
Seiten: 9
Preis: € 0,00
Autor: Dr.-Ing. Jakob Breer
Prof. Dr.-Ing. Bernhard Gallenkemper
 
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