Bestimmung des biogenen Anteils in Ersatzbrennstoffen

Für die Bestimmung des Biomasseanteils in Ersatzbrennstoffen existieren bereits etablierte Methoden, nämlich die Methode der manuellen Sortierung und die Metho-de des selektiven Lösens.

Allerdings sind diese Methoden nicht für alle Ersatzbrenn-stoffe einsetzbar. Manuelles Sortieren fällt aus, wenn die Einsatzmaterialien fein ge-mahlen oder ineinander verpresst sind oder visuell nicht unterscheidbar sind. Die Methode des selektiven Lösens ist nicht anwendbar bei Anwesenheit großer unlösli-cher biogener oder löslicher fossiler Anteile. Beide Methoden stoßen an ihre Grenzen, wenn fossiler und biogener Kohlenstoff auf molekularer Ebene gemischt vorliegt. Aus diesem Grunde wird hier die 14C-Methode als Ergänzung zum manuel-len Sortieren und selektiven Lösen vorgeschlagen.



Copyright: © Veranstaltergemeinschaft Bilitewski-Faulstich-Urban
Quelle: 11. Fachtagung thermische Abfallbehandlung (März 2006)
Seiten: 10
Preis: € 5,00
Autor: Norbert Kienzl
Mag. Dr. Wolfgang Staber
Georg Raber
Dr.-Ing. Matthias Schirmer
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.

Grundstrukturen und Gütekriterien eines Klimawandelfolgenrechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel geschieht. Und ganz unabhängig davon, wie stark wir ihn bremsen werden, spüren wir schon heute seine unabwendbaren Folgen und werden in Zukunft noch stärker mit ihnen zu kämpfen haben.

CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.