Am 01.09.2004 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) beschlossen. Das ElektroG dient der gleichzeitigen Umsetzung von zwei EG-Richtlinien (2002/95 und 2002/96 vom 27.01.03) in deutsches Recht.
Wesentliche inhaltliche Festlegungen sind u.a. die 'geteilte Produktverantwortung' zwischen den Öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (ÖRE) und den Herstellern bzw. Vertreibern sowie die Zielvorgabe einer Mindestsammelquote von 4 kg/Einwohner und Jahr. Die Sammlung der Elektro- Altgeräte verbleibt auch zukünftig bei den ÖRE. Die Bürger sollen dadurch die bewährten kommunalen Sammelstrukturen (z.B. Wertstoffhöfe) auch weiterhin nutzen können. Die Sammelkosten sollen über die allgemeinen Abfallgebühren gedeckt werden. Die Hersteller/Vertreiber müssen die Elektro-Altgeräte ab 13. August 2005 auf eigene Kosten zurücknehmen und entsorgen. Im Vorfeld dieses Gesetzesentwurfes wurden bereits Überlegungen über die zukünftig anfallenden Kosten der Umsetzung der EG-Richtlinien angestellt. Hierzu wurden von verschiedenen Seiten (Hersteller, Kommunen, Entsorgungsbetriebe) Zahlen in die Diskussion gebracht, die eher zur Verunsicherung als zur Klärung der offenen Fragen beitrugen.
Den vollständigen Artikel können Sie beim LfU herunterladen: http://www.bestellen.bayern.de
Copyright: | © Bayerisches Landesamt für Umwelt |
Quelle: | Publikationen (Juni 2006) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Jürgen Beckmann Dr. Manfred Harant |
Artikel nach Login kostenfrei anzeigen | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.
Grundstrukturen und Gütekriterien eines Klimawandelfolgenrechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel geschieht. Und ganz unabhängig davon, wie stark wir ihn bremsen werden, spüren wir schon heute seine unabwendbaren Folgen und werden in Zukunft noch stärker mit ihnen zu kämpfen haben.
CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.