Ein wesentliches Ziel der Vorbehandlung von nichtverwertbaren Siedlungsabfällen ist es, die Verlagerung der heutigen Entsorgungsprobleme auf künftige Generationen zu unterbinden. Ein entscheidendes Problem der bisherigen Ablagerungspraxis liegt in der sehr langen Nachsorgedauer. Die Nachsorgedauer eines Deponiekörpers nach der Einstellung des Ablagerungsbetriebes und Beendigung der Stilllegungsphase wird im wesentlichen durch den Zeitraum bis zum Erreichen einer Sickerwasserkonzentration, die z.B. ein Einleiten in Gewässer ermöglicht, beeinflusst. Die maßgeblichen Sickerwasserbelastungen werden durch organische Verbindungen (erfasst als CSB) durch Stickstoff (als Ammonium) und z. T. durch chlororganische Parameter (als AOX bestimmt) hervorgerufen.
Durch die mechanisch-biologische Abfallvorbehandlung werden die physikalischen und chemischen Eigenschaften des Deponates im Vergleich zu der Situation seit Einführung der geordneten Deponie grundlegend verändert. Die Zerkleinerung der Abfälle bewirkt nicht nur eine Veränderung des Festigkeitsverhalten und der Standsicherheit des Deponiekörpers [3], sondern auch bezüglich der Sickerwasseremissionen (Quantität und Qualität). Es ist mit geringeren Sickerwasservolumina an der Deponiebasis zu rechnen, während ein Abfluss von Oberflächenwasser, welcher im bisherigen Deponiebetrieb mit unbehandelten Siedlungsabfällen kaum aufgetreten ist, zu erwarten ist. Welche Sickerwasservolumina jeweils gebildet werden, hängt zum Einen von den physikalischen Eigenschaften des eingebauten Abfall (z.B. Materialstückgröße, Einbaudichte, Infiltrationsrate) und zum Anderen von der Intensität der Niederschlagsereignisse ab. Bei beiden Wässern ist im Vergleich zu Sickerwässern aus bisher verfüllten Einbauflächen mit einer deutlich geringeren Belastung unerwünschter Inhaltsstoffen zu rechnen, so dass sich auch bezüglich der erforderlichen Reinigungsmaßnahmen Änderungen ergeben können. Der gänzliche Verzicht auf eine Sickerwasserreinigung ist jedoch unwahrscheinlich, dies hängt jedoch von den Randbedingungen der jeweiligen Deponie ab. Erfahrungen zur Qualität der Sickerwässer aus Deponien, die ausschließlich mit MBAMaterialien verfüllt wurden liegen bisher kaum vor. Seit Beginn der 80er Jahre des vergangenen Jahrtausends wurden eine Vielzahl an Versuchen an Deponiesimulationsreaktoren verschiedensten Maßstabes durchgeführt, die Grundtendenzen zu den langfristigen Sickerwasseremissionen aufzeigen können, jedoch nicht die tatsächliche Situation unter den Bedingungen des Deponiebetriebes. Nachdem mit der Abfallablagerungsverordnung die Anforderungen an das Deponat sowie den Betrieb der Deponie konkretisiert wurden, wurden in den letzten Jahren verstärkt Versuche an Testfeldern durchgeführt, um das tatsächliche Emissionsgeschehen besser zu beschreiben. Im Folgenden werden daher keine Ergebnisse von Deponiesimulationsreaktoren dargestellt, sondern der Schwerpunkt liegt auf Ergebnissen, die an Testfeldern gewonnen wurden.
Copyright: | © IWARU, FH Münster |
Quelle: | 9. Münsteraner Abfallwirtschaftstage (2005) (Mai 2005) |
Seiten: | 9 |
Preis: | € 4,50 |
Autor: | Dr.-Ing. Kai Münnich Prof. Dr.-Ing. Klaus Fricke |
Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Fremdstoffgehalte in den Sieblinien von Biogut nach Voraufbereitung
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2024)
Fremd- und Kunststoffeinträge im getrennt erfassten Biogut rücken zunehmend in den Fokus des Gesetzgebers. Mit der Novellierung der BioAbfV treten zum 01.05.2025 erstmals Grenzwerte in Kraft, die sich auf das frische Biogut vor der biologischen Behandlung beziehen.
Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Überblick über und Diskussion der Maßnahmen zum beschleunigten Ausbau
der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland
Die innerstaatliche Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens
- ein Rechtsvergleich
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Like all public international law treaties, the Paris Climate Accords rely on national law for their implementation. The success of the agreement therefore depends, to a large extent, on the stepstaken or not taken by national governments and legislators as well as on the instruments and mechanisms chosen for this task. Against this background, the present article compares different approaches to the implementation of the Paris Agreement, using court decisions as a means to assess their (legal) effectiveness.