Der Nachweis des ersten BSE-Falles in Deutschland, der am 26.11.00 nach einem Anfangsverdacht durch die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere bestätigt wurde, hat den Bundestag dazu veranlasst, am 01.12.00 mit sofortiger Wirkung ein Verfütterungsverbot von bestimmten Tierprodukten und Fet-ten an landwirtschaftliche Nutztiere (z.B. Schweine, Geflügel) zu erlassen.
Gleichzeitig wurde die Verbringung dieser Futtermittel in die EU-Staaten und der Export in Drittländer verboten. Mit den im Gesetz genannten Futtermitteln sind im Wesentlichen die umgangssprachlich als Tiermehl“ bezeichneten Stoffe gemeint, die in der Tierkörperbeseitigung und in Spezialbetrieben anfallen. Sie werden in Deutschland nach dem Drucksterilisationsverfahren (Wasserdampfdruck ≥ 3 bar, Temperatur ≥ 133 °C, Zeit ≥ 20 min., < 50 mm) behandelt und wurden bisher als Futtermittel in der Tierernährung genutzt. Das Drucksterilisationsverfahren wurde bis vor kurzem teilweise nicht für Fleischknochenmehl, Blutmehl, Federmehl und Tierfette angewendet, obwohl auch diese Stoffe als Futtermittel oder Futtermittel-zusatz eingesetzt werden. Die bei Temperaturen von 50 - 70 °C flüssigen Tierfette werden teilweise als technische Fette in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt oder als Ersatzbrennstoff verwendet.
Copyright: | © Veranstaltergemeinschaft Bilitewski-Faulstich-Urban |
Quelle: | 6. Fachtagung thermische Abfallbehandlung (März 2001) |
Seiten: | 57 |
Preis: | € 20,00 |
Autor: | Dr. Ing. Adolf Nottrodt Dipl.-Ing. Jörn Wandschneider Martin Gutjahr Dipl.-Ing. Jürgen Chibiorz |
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