Anmerkungen eines Abwasserentsorgers und Talsperrenbetreibers zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie

Vier Jahre nach ihrer Inkraftsetzung werden die ersten wesentlichen Meilensteine der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erreicht werden. Insbesondere die Bearbeitung der sogenannten Bestandsaufnahme bedeutete einen großen zeitlichen und arbeitsintensiven Aufwand. 

Aufgrund internationaler und nationaler Vorgaben ist sie zumindest in Deutschland sehr detailliert abgelaufen und tendiert in ihrem Ergebnis zu sehr negativen, besorgten Bewertungen. Die Resultate berühren auch den Ruhrverband, der im Einzugsgebiet der Ruhr für die Wassermengen- und Wassergütewirtschaft zuständig ist und hierzu 8 Talsperren, 5 Flussstauseen und 79 Kläranlagen betreibt.Trotz der Vielzahl an Leitfäden und Arbeitshinweisen verbleiben aus Sicht des Ruhrverbandes im Rahmen der Umsetzung der WRRL manche Aspekte und Fragestellungen, die durchaus unterschiedlich diskutiert und bewertet werden können. Diese werden im Folgenden dargestellt und beleuchtet. Bereits heute ist erkennbar,dass möglichen aus dem Umsetzungsprozess der WRRL resultierenden Maßnahmen stets auch ggf. erhebliche Kosten, Nutzungsinteressen und Nutzungseinschränkungen gegenüber stehen können. Daher ist es wichtig, die zukünftigen Entwicklungen unter allen Beteiligten und Betroffenen zu diskutieren, um eine möglichst breite gemeinschaftliche Handlungsbasis zu finden.
Schlagworte: Gewässergüte, Wasserrahmenrichtlinie, Bestandsaufnahme, Umsetzungsprozess



Copyright: © DIV Deutscher Industrieverlag GmbH
Quelle: GWF 09 / 2004 (September 2004)
Seiten: 7
Preis: € 7,00
Autor: Dr.-Ing. Michael Weyand
Dr. rer-nat Ernst A. Nusch
Dipl.-Ing. Marq Redeker
 
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