Unterscheidung von Siedlungs- und Gewerbeabfall - Kriterien zur 'optischen' Unterscheidung

Im neuen österreichischen Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) wird erstmals der Begriff Siedlungsabfall genannt, welcher Abfälle aus privaten Haushalten und andere Abfälle, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung den Abfällen aus privaten Haushalten ähnlich sind, umfasst.

Der Begriff Siedlungsabfall impliziert die bisher gängigen Begriffe Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbemüll. In Zusammenarbeit mit der Fa. Saubermacher AG in Graz wurde in einem Forschungsprojekt das Ziel verfolgt, Kriterien zu finden, anhand derer der Siedlungsabfall durch 'optische' Beurteilung gegenüber dem Gewerbeabfall klassifiziert werden kann. Dabei hat sich gezeigt, dass eine Klassifizierung prinzipiell möglich ist.



Copyright: © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben
Quelle: DepoTech 2004 (November 2004)
Seiten: 4
Preis: € 2,00
Autor: Mag. Dr. Wolfgang Staber
R. Penz
Em.o.Univ.-Prof. Dr.-Ing. Karl E. Lorber
 
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